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Weil er die persönlichen Daten einer Kundin für einen aufdringlichen Flirt verwendet hat, ist ein Bankangestellter auf eine schlechter bezahlte Stelle strafversetzt worden. Zu Unrecht, entschieden nun Mainzer Richter. Eine Abmahnung hätte auch gereicht.
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Ihr Beitrag zu Arbeitsrecht: Bagger-Banker darf bleiben
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