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Steuerrat24
Beschreibung
(openPR) Der Bundesfinanzhof hatte wegen ernstlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der geltenden Arbeitszimmerregelung einer Aussetzung der Vollziehung zugestimmt. Konkret hatten die BFH-Richter entschieden, dass das Finanzamt bei Lehrern den beantragten Freibetrag für ein häusliches Arbeitszimmer auf der Lohnsteuerkarte eintragen muss (BFH-Beschluss vom 25.8.2009, VI B 69/09). AKTUELL hat das Bundesfinanzministerium die Finanzämter angewiesen, Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung stattzugeben und die Arbeitszimmerkosten bis zu einem Betrag von 1 250 EUR vorläufig zu berücksichtigen (BMF-Schreiben vom 6.10.2009, IV A 3-S 0623/09/10001). Und zwar dann, - wenn die betriebliche oder berufliche Nutzung des Arbeitszimmers mehr als 50 % der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit beträgt oder - wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Informationen und Handlungsempfehlungen zur neuen Entwicklung beim Arbeitszimmer bekommen Sie bei Steuerrat24, dem großen Steuerratgeber zu Steuerfragen und zum Steuern sparen im Internet unter www.steuerrat24.de.
Steuerrat24 ist das zeitgemäße Informations- und Nachschlagewerk zu Steuerfragen und zum Steuern sparen im Internet, vergleichbar einem mehrbändigen Loseblattwerk im Umfang von mehreren tausend Seiten. Hier werden die Informationen laufend auf aktuellem Stand gehalten und beständig erweitert. Das Internetportal bietet kompetente Hilfe nicht nur für die Steuererklärung, sondern jederzeit während des Jahres. Ausführlich, aktuell und verständlich auch für Steuerlaien.
Steuerrat24 Postfach 1382 69496 Hemsbach Tel.: 06201 / 470 675 Fax: 06201 / 470 676 info@steuerrat24.de www.steuerrat24.de
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