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Beschreibung
Verjährt ist verjährt: Erhält der Steuerpflichtige auf Grund eines Finanzamtfehlers eine deutlich zu hohe Steuererstattung, kann sie nach Ablauf der 5-jährigen Verjährungsfrist nicht zurückgefordert werden, auch nicht mittels Anrechnungsverfügung.
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Ihr Beitrag zu BFH zur Zahlungsverjährung bei zu viel erstatteter Lohnsteuer
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