Besondere Geschäftsbedingungen zur Anzeigenschaltung im Competence Site Stellenmarkt


1. Inhalt des Angebots des Competence Site - Stellenmarktes

Der Competence Site Stellenmarkt ist ein Stellenmarkt für die Zusammenführung von Stellenanbietern durch "Stellenanzeigen" und Stellensuchenden durch "Stellengesuche" sowie durch deren Veröffentlichung und Vermittlung. Stellenanbieter sowie Stellensuchende geben Ihre Stellenanzeigen bzw. Stellengesuche selbst im Competence Site Stellenmarkt ein. Betreiber des Competence Site Stellenmarktes ist die NetSkill AG, Düsseldorf.


2. Geltungsbereich

Diese Besonderen Geschäftsbedingungen gelten in Ergänzung zu den
Allgemeinen Geschäftsbedingungen/Nutzungsbedingungen der NetSkill AG für Kunden, die im Internet auf der Competence Site Stellenanzeigen schalten. Sie ergänzen und konkretisieren die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und gehen bei Abweichung vor.


3. Anzeigenvertrag

Anzeigenvertrag im Sinne der Besonderen Geschäftsbedingungen für die Anzeigenschaltung ist ein Vertrag über die kostenpflichtige Schaltung ein oder mehrerer Stellenanzeigen eines Stellenanbieters (Auftraggeber) im Competence Site Stellenmarkt zum Zwecke der Veröffentlichung.

Entgegenstehende oder von diesen Besonderen Geschäftsbedingungen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, sofern die NetSkill AG ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt hat.



4. Vertragschluss bei Einstellung der Stellenanzeige(n) durch den Kunden im Internet:

Der Anzeigenvertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber der NetSkill AG ein oder mehrere Stellenanzeigen durch Einstellung im Internet auf der Competence Site zur Veröffentlichung im Competence Site Stellenmarkt überlässt und die NetSkill AG entweder schriftlich oder durch E-Mail gegenüber dem Auftraggeber den Anzeigenauftrag bestätigt oder die NetSkill AG die Stellenanzeige im Competence Site Stellenmarkt veröffentlicht.



5. Ablehnungsbefugnis/Löschungsbefugnis

Die NetSkill AG behält sich vor, Anzeigenaufträge abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstößt oder wenn deren Veröffentlichung aus sonstigen Gründen für die NetSkill AG unzumutbar ist. Darüber hinaus ist die NetSkill AG berechtigt, Stellenanzeigen, die gegen behördliche oder gesetzliche Verbote oder die gegen die guten Sitten verstoßen, unverzüglich und ohne vorherige Absprache mit dem Auftraggeber aus dem Stellenmarkt zu löschen. Die NetSkill AG wird den Auftraggeber über eine solche Maßnahme umgehend in Kenntnis setzen. Ein Erstattungsanspruch des Auftraggebers von bereits geleisteten Vergütungen besteht in diesem Fall nicht.


6. Verantwortlichkeit für den Inhalt der Stellenanzeige

Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit des Inhalts der Stellenanzeige verantwortlich, die er der NetSkill AG zur Veröffentlichung überlässt. Gleiches gilt für die Inhalte, die der Auftraggeber unter der ggf. angegebenen Ziel-URL bereithält. Der Auftraggeber verpflichtet sich, weder in seiner zur Veröffentlichung überlassenen Stellenanzeige noch unter seiner Ziel-URL Informationen und Hinweise auf Informationen mit rechtswidrigem Inhalt zu verbreiten oder zum Abruf bereitzuhalten. Der Auftraggeber beachtet insbesondere die für die Werbung geltenden Rechtsvorschriften. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die NetSkill AG von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die mit dem der NetSkill AG zur Veröffentlichung überlassenen Inhalt der Stellenanzeige im Zusammenhang stehen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Marken-, Datenschutz- und Wettbewerbsverletzungen durch den Inhalt der Stellenanzeige sowie sonstige rechtswidrige Inhalte derselben.


7. Nutzungsrechte

Der Auftraggeber räumt der NetSkill AG für die Veröffentlichung des Inhalts der Stellenanzeige ein einfaches unbeschränktes Nutzungsrecht ein.


8. Beginn der Veröffentlichung

Der Beginn der Veröffentlichung richtet sich nach dem mit dem Auftraggeber schriftlich vereinbarten Zeitpunkt. Ist kein Zeitpunkt vereinbart worden, so erfolgt die Veröffentlichung, sobald der Anzeigenvertrag abgeschlossen wurde.

Werden die zu schaltenden Stellenanzeigen vom Auftraggeber zu dem vereinbarten Zeitpunkt nicht zur Verfügung gestellt und/oder hilft der Auftraggeber nach der Prüfung durch die NetSkill AG etwaigen Beanstandungen nicht ab, so entfällt die Verpflichtung der NetSkill AG zur Veröffentlichung der Stellenanzeigen. Die Verpflichtung des Auftraggebers zur Erbringung der von ihm geschuldeten Leistung bleibt hiervon unberührt.


9. Preise

1. Der Auftraggeber zahlt als Gegenleistung für die Anzeigenschaltung an die NetSkill AG die sich aus der Preisliste für die Schaltung von Stellenanzeigen ergebene Vergütung bzw. die schriftlich vereinbarte Vergütung. Maßgeblich ist die Preisliste, die im Zeitpunkt des Zugangs des Antrags des Auftraggebers veröffentlicht ist.

2. Die Rechnung wird dem Auftraggeber nach Veröffentlichung der Stellenzeige(n) übersandt. Die Rechnung ist ohne Abzug innerhalb 14 Tage nach Zugang beim Auftraggeber zahlbar.


10. Änderung und Löschung der Stellenanzeige

Der Auftraggeber nimmt notwendige Änderungen der im Competence Site-Stellenmarkt veröffentlichten Stellenanzeige selbst vor, es sei denn, es wurde zwischen den Parteien chriftlich etwas anderes schriftlich vereinbart. Der Auftraggeber kann jederzeit seine Stellenanzeige(n) selbständig löschen.


11. Gewährleistung

Die NetSkill AG gewährleistet eine dem üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Darstellung der Stellenanzeige. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein völlig fehlerfreies Programm herzustellen.

Die NetSkill AG haftet weder für eine bestimmte Auslastung des Competence Site Stellenmarktes noch für höhere Gewalt oder technische Störungen, die in den Zuständigkeitsbereich anderer Unternehmen fallen. Die NetSkill AG übernimmt keine Gewähr für die jederzeitige Verfügbarkeit und die ständige Störungsfreiheit seines Internetangebots. Sollte sich jedoch die Zugangsmöglichkeit für die Vertragslaufzeit um mehr als 5% vermindern, hat der Auftraggeber einen Anspruch auf Verlängerung der Schaltung seiner Stellenanzeige um die Dauer des Ausfalls.

Die NetSkill AG schuldet mit diesem Angebot weder das tatsächliche Auffinden von potentiellen neuen Arbeitsvertragspartnern noch den Erfolg des Abschlusses von Arbeitsverträgen.


12. Mängelrüge

Bei beiderseitigen Handelsgeschäften hat der Auftraggeber die veröffentlichte Stellenanzeige unverzüglich nach ihrer Veröffentlichung zu prüfen und etwaige Beanstandungen unverzüglich gegenüber der NetSkill AG anzuzeigen. Unterlässt der Auftraggeber die unverzügliche Mängelrüge, so gilt die Veröffentlichung der Stellenanzeige als mängelfrei genehmigt.


13. Haftung

Die NetSkill AG haftet nur für Schäden, die von ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden. Im übrigen ist eine Haftung auf Schadenersatz, insbesondere wegen Verzugs, Nichterfüllung, Schlechtleistung oder unerlaubter Handlung auf die Verletzung von Kardinalpflichten, auf deren Erfüllung der Auftraggeber/Kunde in besonderem Maße vertrauen darf, beschränkt. Werden Kardinalpflichten fahrlässig verletzt, ist die Haftung auf den vertragstypischen Schaden begrenzt.

Gegenüber Kaufleuten ist die Haftung für grobfahrlässiges und leichtfahrlässiges Verhalten, bei Erfüllungsgehilfen, die nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte sind, auch im Falle des Vorsatzes auf den in derartigen Fällen typischerweise voraussehbaren Schaden begrenzt.


14. Geheimhaltung, Datenschutz

Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen und Daten, die sie vom Vertragspartner im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhalten, vertraulich zu behandeln und nicht ohne Einverständnis des Berechtigten an Dritte weiterzuleiten. Die Verpflichtungen gelten auch nach Beendigung des Vertrages fort.

Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die NetSkill AG seine personenbezogenen Daten in maschinenlesbarer Form speichert und für den vorausgesetzten Vertragszweck maschinell verarbeitet.


15. Sonstiges

1. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt insbesondere auch für die Aufhebung dieser Regelung.

2. Sollte eine/mehrere Bestimmung(en) in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen nicht berührt.

3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen den Vertragsparteien ist Düsseldorf.

4. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der einheitlichen UN-Kaufgesetze.

Stand: 01.01.2002