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BGH zu Fernabsatzverträgen: Postfach als Widerrufsadresse ist zulässig

Haufe-Lexware GmbH & Co. KG
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Nach einem neuen Urteil des BGH reicht es bei Fernabsatzverträgen aus, wenn in der Widerrufsbelehrung als Widerrufsadresse ein Postfach angegeben ist. Dadurch werde der Verbraucher nicht in seinen Rechten verletzt.
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