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Betriebliche Wiedereingliederung: Betriebsrat muss Wiedereingliederung besser überwachen dürfen

Haufe-Lexware GmbH & Co. KG
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Betriebliche Wiedereingliederung ist nicht nur ein "nice to have": Firmen müssen Beschäftigten, die länger als sechs Wochen in Folge erkrankt waren, ein Programm zur Wiedereingliederung in den Betrieb anbieten - und der Betriebsrat muss das kontrollieren können. Der Datenschutz steht dem nicht entgegen.
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