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Beschreibung
Firmen müssen Beschäftigten, die länger als sechs Wochen in Folge erkrankt waren, ein Programm zur Wiedereingliederung in den Betrieb anbieten - und der Betriebsrat muss das kontrollieren können.
Dialog
Ihr Beitrag zu Betriebsrat muss Wiedereingliederung besser überwachen dürfen
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