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    Dr. Bruno Dix

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    Riemenschneiderstraße 11
    53175 Bonn

    Beschreibung
     
    Nach Studium, Promotion und Referendariat in Bonn, Köln und Madras, Eintritt Anfang 1994 in eine auf EDV-Recht ausgerichtete Kanzlei in Köln. Zunächst schwerpunktmäßige anwältliche Tätigkeit im EDV-Recht. Ab 1997 schwerpunktmäßig Internetrecht. Anfang 2000 Gründung einer eigenen auf Internet- und Marketingrecht spezialisierten Kanzlei mit Herrn Kollegen Schönberger Sozietät Schönberger Dix in Köln. Seminartätigkeit im Internetrecht seit 1997. Publikation zahlreicher Beiträge zum Internetrecht in Online- und Printmedien.
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    Aktuelles von Dr. Bruno Dix (19)
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      Zugehörige Organisation von Bruno Dix Dix Rechtsanwälte

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      Bruno Dix ist Autor von Vertragsschluss und Anfechtung im Internet

      Seit Jahren gehört es zum festen Bestand des Internetrechts, dass rechtswirksame Verträge durchaus auch per e-Mail abgeschlossen werden können. Denn, abgesehen von recht wenigen Ausnahmen, wie etwa der notariellen Beurkundungspflicht bei Grundstücksverträgen usw., können Verträge nach deutsc

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      Bruno Dix ist Autor von Zulässigkeit von Deep-Links

      Nachdem der BGH vor knapp einem Jahr den grundsätzlich sehr eng gefassten Bereich der Zulässigkeit von elektronischen Pressespiegeln deutlich ausgedehnt hat, entschied er nunmehr unter dem Aspekt “Deep-Link” inhaltlich in die gleiche Richtung, ohne allerdings diesen Bezug transparent zu mache

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      Bruno Dix ist Autor von Kein Vertragsschluss bei unbewusster Dialer-Einwahl

      Mit einer gewissen Beruhigung kann der Bereich des e-commerce feststellen, dass die juristischen Mühlen, mögen sie auch manchmal langsam mahlen, in Bewegung sind und zu Ergebnissen führen. Nach vielen Anläufen ist im letzten Jahr ein neues Gesetz zur Bekämpfung des Miss

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      Bruno Dix ist Autor von BGH: Haftung des Providers

      Neue Entscheidungen des Bundesgerichtshofs werden gerade im Internetrecht sehentlichst erwartet und daher in der Regel mit Freude zur Kenntnis genommen. Denn, obwohl oder vielleicht gerade weil sich der Gesetzgeber hier bemüht und ständig neue Gesetze erlässt, tritt die gewünschte Rec

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    Aktuelles aus dem Netzwerk von Dr. Bruno Dix (7)
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    Verfasste Dokumente (18)
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      Vertragsschluss und Anfechtung im Internet

      Seit Jahren gehört es zum festen Bestand des Internetrechts, dass rechtswirksame Verträge durchaus auch per e-Mail abgeschlossen werden können. Denn, abgesehen von recht wenigen Ausnahmen, wie etwa der notariellen Beurkundungspflicht bei Grundstücksverträgen usw., können Verträge nach deutsc

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      Zulässigkeit von Deep-Links

      Nachdem der BGH vor knapp einem Jahr den grundsätzlich sehr eng gefassten Bereich der Zulässigkeit von elektronischen Pressespiegeln deutlich ausgedehnt hat, entschied er nunmehr unter dem Aspekt “Deep-Link” inhaltlich in die gleiche Richtung, ohne allerdings diesen Bezug transparent zu mache

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      Kein Vertragsschluss bei unbewusster Dialer-Einwahl

      Mit einer gewissen Beruhigung kann der Bereich des e-commerce feststellen, dass die juristischen Mühlen, mögen sie auch manchmal langsam mahlen, in Bewegung sind und zu Ergebnissen führen. Nach vielen Anläufen ist im letzten Jahr ein neues Gesetz zur Bekämpfung des Miss

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      BGH: Haftung des Providers

      Neue Entscheidungen des Bundesgerichtshofs werden gerade im Internetrecht sehentlichst erwartet und daher in der Regel mit Freude zur Kenntnis genommen. Denn, obwohl oder vielleicht gerade weil sich der Gesetzgeber hier bemüht und ständig neue Gesetze erlässt, tritt die gewünschte Rec

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      Streitwert bei unerlaubter E-Mail-Zusendung

      Einer der kaum zu bekämpfenden Flüche des Internets ist die nicht zu bezähmende Flut unerwünschter E-Mail-Zusendungen. Sicherlich ist es richtig, dass sich insoweit der Widerstand formiert und auch eine entsprechender Unterlassungsanspruch ggf. auch ein Schadenersatzanspruch rechtlich als ane

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