Genau wie gesetzlich Krankenversicherte profitieren auch privat Versicherte ab Januar 2010 von der steuerlichen Absetzbarkeit ihrer Beiträge. Um Steuern zu sparen, müssen sie eine Bescheinigung des Versicherers beim Arbeitgeber einreichen
Nach dem zum 1. Januar 2010 in Kraft tretenden Bürgerentlastungsgesetz können Steuerzahler ab Jahresbeginn ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung von der Steuer absetzen. Bei gesetzlich wie privat Versicherten erkennt das Finanzamt dann die Kosten für eine Grundabsicherung in der Krankenversicherung und die Pflegepflichtversicherung komplett an. Die zusätzliche Liquidität steht Steuerzahlern grundsätzlich direkt zur Verfügung: Sie bekommen die Ersparnis ab Januar im Rahmen ihrer monatlichen Lohnabrechnung ausgezahlt.
Tipp: Während gesetzlich Versicherte nicht aktiv werden müssen, erhalten privat Versicherte bis zum Jahresende eine Bescheinigung ihres Versicherers. Diese müssen sie lediglich bei ihrem Arbeitgeber einreichen, weiteren Aufwand haben sie nicht. Hintergrund für dieses Verfahren ist, dass bei Privatversicherten Mehrleistungen wie beispielsweise Einbettzimmer oder Chefarztbehandlung nicht steuerlich anerkannt werden. Diese Mehrleistungen werden in der Arbeitgeberbescheinigung ausgewiesen.
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