Bau- und Werkvertragsrecht − ein Buch mit sieben Siegeln? In unserem Interview
mit Herrn Frank Schilli, Referent der Haufe Akademie, erfahren Sie mehr
über die Bedeutung und Besonderheiten des Bau- und Werkvertragsrechts.
Lesen Sie u. a., wie Sie Baumängel gezielt vorbeugen und welche Fallstricke
in der Praxis zu beachten sind.
Folgen rechtswidriger baulicher Veränderungen nach dem Wohnungseigentumsrecht (WEG).
Unterlassung
Vor Beginn der Ausführung baulicher Veränderungen besteht ein Anspruch auf Abwehr künftiger Beeinträchtigungen, der durch Fest
Voraussetzungen für eine rechtmäßige bauliche Veränderung - der Mehrheitsbeschluss im Wohnungseigentumsrecht (WEG).
a. Beschlusskompetenz
Die generelle Geltung des § 22 Absatz 1 WEG kann zwar durch die Teilungserklärung abbedungen werden, nicht aber durch Mehrh
Voraussetzungen für eine rechtmäßige bauliche Veränderung im Wohnungseigentumsrecht (WEG).
Einstimmiger Beschluss
Nach § 22 Absatz 1 WEG kann über bauliche Maßnahmen nicht durch Mehrheitsbeschluss, § 31 Absatz 3 WEG, entschieden werd
Das Wohnungseigentumsrecht (WEG) betont die Rechtssicherheit. Dadurch zementiert es tendenziell die Verhältnisse, besonders im baulichen Bestand.
Bauliche Veränderungen können, so § 22 Absatz 1 WEG, nicht mehrheitlich nach § 21 WEG beschlossen werden. Die WEG-Reform wird in §
Die Durchsetzung von Bauforderungen mittels eines in Vergessenheit geratenen Gesetzes: Das Gesetz über die Sicherung der Bauforderungen ( GSB )
Welcher Handwerker oder Bauunternehmer war noch nicht davon betroffen: Die vertraglich geschuldeten Werkleistungen sind mangelfrei erbracht,
Ein genehmigungsbedürftiges, aber nicht genehmigtes Bauvorhaben ist formell illegal. Auch eine von der Baugenehmigung abweichende Bauausführung ist formell illegal und kann unterbunden werden. Die Bauherren machen in diesen Fällen häufig geltend, die Maßnahme als solche sei doch genehmigt, und
1. Einwendungen gegen die Prüfbarkeit der Schlussrechnung
BGH-VII ZR 288/02 ‑ Urteil vom 27.11.2003 sowie BGH ‑ VIIZR 173/03 ‑ Urteil vom
23.09.2004)
In der Entscheidung desBundesgerichtshofs vom 27.11.2003 heißt es in den Leitsätzen unter anderem:
Der
Die elektronische Organisation von Beschaffungsvorgängen ist nicht nur für Unternehmen von Vorteil, sondern auch für die Verwaltung. Der Beitrag zeigt die Bedeutung von E-Procurement für den Staat auf und skizziert unterschiedliche Möglichkeiten, die klassischen Bausteine der Vergabeverfahren e