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Diskriminierungsklage "Ossi" - Arbeitsgericht lehnt Entschädigungszahlung ab; Mitbestimmungsrecht bei Regelungen über den Gesundheitsschutz?; Bei Rentnergratifikation ist der Arbeitgeber an betriebliche Übung gebunden; Bei freiwilliger Arbeitsleistung: Keine Abmahnung wegen...
«Wir wissen auch ohne Umfrage, dass unsere Belegschaft zufrieden ist!» Kann stimmen, muss aber
nicht. Meistens verbirgt sich hinter dieser Aussage die Angst des Managements vor Transparenz. Eine
Unternehmensführung, die auf vermuteter Mitarbeiterzufriedenheit basiert, kann gefährlich werden.
Sie gleicht einem Blindflug im dichten Nebel des Betriebsklimas.
Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 27.06.2006, AZ. 1 ABR 35/05, stellt die Verlagerung eines Betriebes oder räumlich gesonderten Betriebsteils um wenige Kilometer innerhalb derselben Stadt regelmäßig keine mitbestimmungspflichtige Versetzung dar. In einem solchen Fall fehlt
Die Arbeitgeberin ist ein Unternehmen der Bauindustrie. Antragsteller ist der für ihren Hamburger Betrieb gebildete Betriebsrat. Nach einer Betriebsvereinbarung vom 23. September 1992 war jedem Arbeitnehmer des Hamburger Betriebs zum Ausgleich der mit der bargeldlosen Zahlung des Arbeitsentgelts
Der Arbeitgeber ist ein Kreisverband des Deutschen Roten Kreuzes. Er unterhält an sechs Standorten mit insgesamt etwa fünfzig Arbeitnehmern einen Rettungs- und Krankentransportdienst. Im Einsatzfall sind die Fahrzeuge regelmäßig mit je einem Rettungsassistenten und einem Rettungssanitäter bese
Die Arbeitgeberin ist ein Unternehmen der Bauindustrie. Antragsteller ist der für ihren Hamburger Betrieb gebildete Betriebsrat. Nach einer Betriebsvereinbarung vom 23. September 1992 war jedem Arbeitnehmer des Hamburger Betriebs zum Ausgleich der mit der bargeldlosen Zahlung des Arbeitsentgelts
Der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts hatte darüber zu entscheiden, ob Auslandsdienstreisen mit mindestens einer auswärtigen Übernachtung als Versetzungen dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats unterliegen.
Der in Bonn ansässige Arbeitgeber verfolgt das Ziel, die Bez
Der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts hatte darüber zu entscheiden, ob der Betriebsrat bei einer Anweisung mitzubestimmen hat, nach der die Sachbearbeiter in Geschäftsbriefen auch ihre Vornamen anzugeben haben.
Die beteiligten Versicherungsunternehmen sind konzernverbunden
Der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts hatte in zwei Fällen zu entscheiden, ob die Freistellung eines Arbeitnehmers von der Arbeit eine Versetzung ist, bei der dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht zusteht.
Die Arbeitgeberinnen hatten jeweils mehrere betriebsbedingte
Der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts hatte darüber zu entscheiden, ob in der Umsetzung einer Pflegekraft in eine andere Station eines Seniorenheims eine Versetzung liegt, bei der dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht nach § 99 BetrVG zusteht.
Die Arbeitgeberin u