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Dringender Handlungsbedarf im Belegschaftsgeschäft

 
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(openPR) Viele Vermittler von Belegschaftsversicherungen genügen den neuen gesetzlichen Ansprüchen nicht mehr - Geschäftsmodell kann nur über Kooperationen aufrechterhalten werden Frankfurt, 22.05.2007 – Am 22. Mai 2007 tritt das Gesetz zur Neuregelung des Vermittlerrechts in Kraft und führt zu einschneidenden Veränderungen in der Versicherungsbranche. Neben den Versicherern sind insbesondere kleinere und mittelgroße Versicherungsmakler sowie firmenverbundene Vermittler mit Belegschaftsgeschäft hiervon betroffen. Sie müssen ihren Kunden künftig einen umfassenden Marktvergleich bieten und jedes Beratungsgespräch dokumentieren. Mit Inkrafttreten des neuen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) – voraussichtlich zum 1. Januar 2008 – unterliegen alle Vermittler zusätzlich beim ersten Kundenkontakt einer Selbstauskunftspflicht und müssen die Versicherungsnehmer vor Vertragsschluss über alle relevanten Versicherungsbedingungen informieren. All das erfordert einen Aufwand, der von vielen Versicherungsvermittlern nicht mehr bewältigt werden kann. Für solche Fälle bietet Marsh Affinity neue Kooperationsmöglichkeiten. Vor allem die Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten führen zu einem enormen Mehraufwand für Versicherungsvermittler. Sie erfordern zum Beispiel das objektive Prüfen einer „hinreichenden Zahl von auf dem Markt angebotenen Versicherungen“ – was faktisch auf einen echten Marktüberblick in jeder angebotenen Sparte hinausläuft. „Schon diese Bestimmung können viele firmenverbundene Versicherungsvermittler in ihrem Belegschaftsgeschäft nicht mehr alleine leisten“, sagt Oliver Dobner, Geschäftsführer der Marsh GmbH und Leiter des Unternehmensbereichs Affinity. „Bisher reichte es meist, die zwei führenden Anbieter von Industrieversicherungen miteinander zu vergleichen – die günstigen Konditionen im Belegschaftsgeschäft sorgten automatisch dafür, dass das Angebot für den Mitarbeiter attraktiv war.“ Jede Empfehlung muss künftig begründet werden können Künftig wird ein solch einfaches Vorgehen nicht mehr möglich sein. Alle Versicherungsvermittler – sowohl unabhängige als auch firmenverbundene – müssen ihre Kunden individuell beraten und diese Beratung dokumentieren. Im Ernstfall müssen sie ihre Versicherungsempfehlung auch vor Gericht mit Marktzahlen und Argumenten rechtfertigen und eine umfassende Beratung des Kunden in jedem Einzelfall nachweisen können. Ausnahmen von diesem Prinzip gibt es nur sehr wenige. Bei Unternehmen mit firmenverbundenen Versicherungsvermittler, die das Belegschaftsgeschäft unter Missachtung der neuen Regelungen weiterführen, kann es dann sogar zur Haftung der Geschäftsführer und Finanzvorstände kommen. Die Einhaltung der neuen Beratungs- und Dokumentationspflichten kann nur mit einem hohen Aufwand garantiert werden. „Wir bei Marsh haben für die neuen Anforderungen eine Software-Lösung entwickelt – die Marsh Belegschaftsplattform“, berichtet Dobner. „Sie führt den Makler durch das Beratungsgespräch und sorgt dafür, dass kein relevanter Aspekt unberücksichtigt bleibt und optimale Klauseln für den jeweiligen Fall gewählt werden. Anschließend wird eine Versicherungsempfehlung aufgrund der laufenden Marktbeobachtungen des Marsh-Teams ausgegeben, und es wird ein Beratungsprotokoll erstellt.“ Mit der Beratungsplattform können auch die individuellen Versicherungsbedingungen zusammengestellt werden, die dem Kunden gemäß des VVG vor Vertragsschluss ausgehändigt werden müssen. Marsh Affinity bietet diese Leistungen auch als „White Label“-Angebot für Versicherungsvermittler an, sodass diese nach außen wie bisher unter eigenem Namen und mit eigenen Mitarbeitern auftreten können. „Vorhandene Versicherungsbestände können wir übernehmen und dadurch auch die neuen Anforderungen an das laufende Geschäft lückenlos erfüllen“, sagt Dobner. Auch die Kosten halten sich in engen Grenzen: Der Affinity-Service von Marsh finanziert sich vornehmlich über Administrationsgebühren der Versicherer und nur zu einem geringen Prozentsatz über Provisionen. Katja Kamphans, Leiterin Unternehmenskommunikation Marsh GmbH, Lyoner Straße 36, 60528 Frankfurt Telefon: (0 69) 66 76-624 / Telefax: (0 69) 66 76-625 E-Mail: Katja.Kamphans@marsh.com Internet: www.marsh.de Firmeninformation Marsh Marsh, ein Unternehmen der Marsh & McLennan Companies (MMC), ist das weltweit führende Unternehmen im Risiko- und Versicherungsmanagement. Die Aktivitäten von Marsh umfassen das gesamte Spektrum an Makler-Dienstleistungen, um Risiken von Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen und Privatpersonen zu erkennen, zu bewerten und zu bewältigen. Marsh beschäftigt etwa 26.000 Mitarbeiter in mehr als 100 Ländern und erwirtschaftete im Jahr 2006 einen Umsatz von rund 4,5 Milliarden US-Dollar. Für die Marsh GmbH, ehemals Gradmann & Holler, sind 650 Mitarbeiter an den Hauptstandorten Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Leipzig, München, Stuttgart und Wien tätig.

Weitere Informationen unter www.marsh.de und www.mmc.com

Marsh & McLennan Companies (MMC) ist eines der führenden Beratungs- und Finanzdienstleistungsunternehmen der Welt. Zum MMC-Konzern gehören neben Marsh auch Mercer Human Resource Consulting, die Oliver Wyman Group, Guy Carpenter, Kroll und Putnam Investments. Etwa 55.000 Mitarbeiter bieten den Kunden Analyse-, Beratungs-, Durchführungs- und Platzierungskapazitäten in über 100 Ländern mit einem Jahresumsatz von rund 12 Milliarden US-Dollar. Die Aktie von MMC (Börsenkürzel: MMC) wird an den Börsen von New York, Chicago, Pacific und London gehandelt.
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