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Eric Schendel
Zugehörige Organisation
Organisation
Rechtsanwälte Philipp, Sudmann & Schendel


Geschäftsadresse
Kolpingstraße 18
68165 Mannheim
Tel. :
(0)621 / 32 88 90
Handy :
-keine Angabe-
Fax :
(0)621 / 328 89 32
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Rechtsanwälte Philipp, Sudmann & Schendel
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Personendaten
Kernkompetenzen :
Fachanwalt für Familienrecht
Inhalte
Lebenslauf:
Studium und Referendariat in Heidelberg.
Seit 1996 Zulassung zur Anwaltschaft.
Von 1997 bis 2003 familienrechtliches Referat Kanzlei Bretschneider-Altgenug,
Zuberer, Schendel.
Seit 2001 Fachanwalt für Familienrecht (Rechtsanwaltskammer Karlsruhe).
Ab 2003 Zusammenschluss zur Kanzlei Philipp, Sudmann & Schendel.
Ausschließliche Tätigkeit im Familienrecht.

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Sonderausgabenabzug von Unterhaltsleistungen (sog. begrenztes Realsplitting)
Der u. a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte in seinem Urteil vom 14.03.07 über die Frage zu entscheiden, inwieweit die Möglichkeit des Sonderausgabenabzugs von Unterhaltsleistungen bereits bei der Berechnung des geschuldeten Ehegattenunterhalts zu ber [...]
Kindergartenbeitrag und Kindesunterhalt
Der u. a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte in seinem Urteil vom 14.03.07 auch über die Frage zu entscheiden, inwieweit Kindergarten und sonstige Betreuungskosten für ein Kind bereits in den Tabellenbeträgen der Düsseldorfer Tabelle enthalten sind o [...]
Neues BGH-Urteil vom 28.03.07 zum Wohnwert beim Ehegattenunterhalt
Der u. a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte in seinem Urteil vom 28.03.07 (XII ZR 21/05) über die Berücksichtigung des Gebrauchsvorteils aus mietfreiem Wohnen im Eigenheim bei der Berechnung des Trennungsunterhalts zu entscheiden. Der B [...]
Steuern und Unterhalt
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Ein wichtiges Thema in der Erstberatung ist oftmals die Frage nach der Schuldenhaftung. Der Ehegatte hat in der Ehezeit Schulden gemacht, wollte sich vielleicht selbständig machen, blieb aber erfolglos. Oder ein teures Auto wurde angeschafft, das man sich eigentlich nicht leisten konnte, [...]
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