Der u. a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte in seinem Urteil vom 14.03.07 über die Frage zu entscheiden, inwieweit die Möglichkeit des Sonderausgabenabzugs von Unterhaltsleistungen bereits bei der Berechnung des geschuldeten Ehegattenunterhalts zu ber
Der u. a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte in seinem Urteil vom 28.03.07 (XII ZR 21/05) über die Berücksichtigung des Gebrauchsvorteils aus mietfreiem Wohnen im Eigenheim bei der Berechnung des Trennungsunterhalts zu entscheiden.
Der B
Der u. a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte in seinem Urteil vom 14.03.07 auch über die Frage zu entscheiden, inwieweit Kindergarten und sonstige Betreuungskosten für ein Kind bereits in den Tabellenbeträgen der Düsseldorfer Tabelle enthalten sind o
Unterhaltszahlungen kann man von der Steuer absetzen. Das ist die gute Nachricht. Die
schlechte Nachricht lautet ‑ wie immer bei den Juristen ‑ es kommt darauf an:
Zahlungen von Kindesunterhalt sind grundsätzlich nicht steuermindernd zu berücksichtigen.
Dies gilt für minder
Nicht selten werden in intakter Ehe Grundstücke oder andere Vermögensgegenstände
zwischen den Eheleuten übertragen. Dies erfolgt häufig auch aus steuerlichen
Gesichtspunkten oder unter dem Aspekt der Haftungsbeschränkung bei selbständiger
Tätigkeit eines Ehegatten.
Im Falle
Der Versorgungsausgleich - verständlicher auch als Rentenausgleich bezeichnet - ist das
Scheidungsgebiet, in dem Anwälten und Gerichten die meisten Fehler unterlaufen. Dabei
werden hier im Durchschnitt die größten Summen bewegt. Man muss sich dabei immer vor
Augen führen, das aktuell e
Die Tätigkeit des Anwalts lebt von Definitionen. Bei der Aufteilung des ehelichen Hausrats
aus Anlass von Trennung und Scheidung sind genaue Definitionen hilfreich.
Der Aufteilung im eigentlichen Sinne unterliegt nur das, was während der Ehe und für die
Ehe angeschafft wurde.
Der Geschiedenenunterhalt ist bei entsprechender Bedürftigkeit für die Zeit nach der
Scheidung vom Unterhaltspflichtigen zu zahlen. Nicht selten geht der Unterhaltsberechtigte
nach der Scheidung eine neue Beziehung ein. Es fragt sich, welche Auswirkungen dies auf
den Unterhalt hat.
Ein wichtiges Thema in der Erstberatung ist oftmals die Frage nach der Schuldenhaftung. Der
Ehegatte hat in der Ehezeit Schulden gemacht, wollte sich vielleicht selbständig machen,
blieb aber erfolglos. Oder ein teures Auto wurde angeschafft, das man sich eigentlich nicht
leisten konnte,
Die Folgen von Trennung und Scheidung sind für beide Ehegatten verträglich zu gestalten.
Die Kosten der getrennten Lebensführung sind höher als die Ausgaben der Familie während
intakter Ehe. Hinzu kommt der Verlust des Ehegattensplittings im Rahmen der
Einkommensteuer.
Die Kos