Arbeitnehmerschutz war in der Beschäftigungspraxis der Volksrepublik China lange Zeit nicht oder nur in sehr geringem Umfang gewährleistet. Nachdem die Regierung unter dem Druck international bekannt gewordener Skandale im Jahr 2007 schnell reagieren musste, sind im Jahr 2008 neben einem umfassenden Arbeitsvertragsgesetz verschiedene weitere arbeitsrechtliche Gesetze in Kraft getreten. Sie gewähren Arbeitnehmern weit reichende Rechte und tief greifenden Schutz. Auch ausländische Investoren, die in China Personal beschäftigen, sind an diese neue Gesetzgebung gebunden und fürchten, dass sich deshalb die Personalkosten erhöhen.
Erschienen in Arbeit und Arbeitsrecht, mit freundlicher Genehmigung der HUSS-MEDIEN GmbH. Arbeit und Arbeitsrecht - Personal-Profi können Sie hier bestellen.
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