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Keine Kamera in der Tiefgarage

Haufe-Lexware GmbH & Co. KG
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Die Videoüberwachung der Tiefgarage einer WEG verstößt gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Wohnungseigentümer. Auch wenn es zuvor Diebstähle gegeben hat, können die Eigentümer die Videoüberwachung nicht mehrheitlich beschließen.
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