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Beschreibung
Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen begann Prof. Tipke seinen steuerrechtlichen Beruf 1954 in der Finanzverwaltung Hamburg. Drei Jahre später wurde er an das Finanzgericht Hamburg berufen und war damals der jüngste Finanzrichter der Bundesrepublik. Neben zahlreichen Fachaufsätzen publizierte er 1961/63 gemeinsam mit Prof. Dr. Heinrich Wilhelm Kruse den Kommentar zur Reichsabgabenordnung. Am 1.1.1967 nahm Prof. Tipke seine Lehrtätigkeit am Institut für Steuerrecht der Universität zu Köln auf. 1973 erweiterte er seine Vorlesungsskripten zu dem von ihm sogenannten systematischen Grundriß "Steuerrecht", das 1998 als "der Tipke/Lang" in 16. Auflage erschienen ist. Mit seinen wegweisenden Arbeiten gilt Tipke auch als Gründer der sog. "Kölner Schule des Steuerrechts". Die von ihm entwickelte Lehre des inneren Systems des Steuerrechts fordert die einsichtige und folgerichtige Ausgestaltung der Besteuerung auf der Grundlage allgemein akzeptierter, meist verfassungskräftiger Rechtsprinzipien. Seine gesamte wissenschaftliche Forschung gipfelt in dem dreibändigen Werk "Die Steuerrechtsordnung", das er 1993 fünf Jahre nach seiner letzten Vorlesung publizierte. Band 1 hat Prof. Tipke inzwischen überarbeitet (2. Aufl., Köln 2000).
Zum Schriftenverzeichnis von Prof. Dr. Klaus Tipke
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