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  • Steffen Weissbarth
    Antwort von Steffen Weissbarth , EXASOL AG zu Cloud Computing - Chancen für KMU in den Branchen von Filipe Felix | 4.2.2013, 15:32:43 RE: ( 7 ) Cloud Computing - Chancen für KMU in den Branchen

    Was für Konzerne gilt, gilt auch für KMUs. Gerade für kleine Unternehmen wäre der Aufbau eines eigenen Rechenzentrums zunächst eine untragbare Last. Ohne die Cloud könnten diese Unternehmen auf die Vorzüge vieler Lösungen nicht zugreifen, weil ihnen ganz einfach die Infrastruktur fehlt. EXASOL bietet die komplette...  mehr

    Was für Konzerne gilt, gilt auch für KMUs. Gerade für kleine Unternehmen wäre der Aufbau eines eigenen Rechenzentrums zunächst eine untragbare Last. Ohne die Cloud könnten diese Unternehmen auf die Vorzüge vieler Lösungen nicht zugreifen, weil ihnen ganz einfach die Infrastruktur fehlt. EXASOL bietet die komplette Infrastruktur für seine Datenbank-Lösung auch in der Cloud an und eröffnet den Unternehmen damit die Möglichkeit, die Vorteile unserer Datenbank auch ohne große Investitionskosten zu nutzen.

    Grundsätzlich profitieren Unternehmen aus allen Branchen von Cloud-Services. Es handelt sich also viel weniger um eine vorhandene Branchenabhängigkeit, als um eine Frage der Kapazitäten eines Unternehmens, ob es sich für eine Cloud-Lösung entscheidet, bzw. für welches Businessmodell sich das betroffene Unternehmen entscheidet.
  • Steffen Weissbarth
    Antwort von Steffen Weissbarth , EXASOL AG zu Cloud Computing - Relevanz für Unternehmen von Filipe Felix | 4.2.2013, 15:31:26 RE: ( 7 ) Cloud Computing - Relevanz für Unternehmen

    Cloud Computing ist in der öffentlichen Wahrnehmung von besonderer Relevanz. Das Thema geht weit über den Aspekt der Unabhängigkeit von Standorten für die Nutzung von Diensten hinaus. Es gibt beispielsweise viele neue Geschäftsmodelle, die sich erst durch die Cloud eröffnen. Und gerade für Start-Up-Unternehmen, die...  mehr

    Cloud Computing ist in der öffentlichen Wahrnehmung von besonderer Relevanz. Das Thema geht weit über den Aspekt der Unabhängigkeit von Standorten für die Nutzung von Diensten hinaus. Es gibt beispielsweise viele neue Geschäftsmodelle, die sich erst durch die Cloud eröffnen. Und gerade für Start-Up-Unternehmen, die oft ein geringes Investitionsvolumen haben, sind Cloud-Lösungen oft die rentabelste Wahl. Besonders attraktiv sind Cloud-Services für Unternehmen in der New-Media-Branche mit innovativen Geschäftsmodellen.

    Für unsere Kunden sind drei Stichworte von besonderer Bedeutung: Kostenersparnis, Geschwindigkeit und Sicherheit. Würde unsere Datenbank nicht schnell über die Cloud laufen, wären Dienste, die auf Echtzeitanalysen angewiesen sind, nicht möglich. Zudem sparen sich unsere Cloud-Kunden die Anschaffungskosten für die Datenbank-Infrastruktur. Wichtig ist zudem ad-hoc zuschaltbare Rechenpower für Lastspitzen. Und viel diskutiert ist immer noch das Thema Sicherheit. Und trotz alledem muss die angebotene Lösung kostengünstig bleiben.
  • Michael Felser
    Blog-Eintrag von Michael Felser , Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte Rechtsanwälte Felser - Blog | 4.2.2013, 14:25:59 Klagen auf Wiedereinstellung?

    Wenn Arbeitnehmer von einer Klage auf Wiedereinstellung sprechen, meinen sie die Kündigungsschutzklage kombiniert mit einem Weiterbeschäftigungsantrag. Die Kündigungsschutzklage ist dann auf (nahtlose) Weiterbeschäftigung gerichtet, weil die Kündigung nicht gerechtfertigt ist. Zwar kann auch auf Wiedereinstellung...

    Wenn Arbeitnehmer von einer Klage auf Wiedereinstellung sprechen, meinen sie die Kündigungsschutzklage kombiniert mit einem Weiterbeschäftigungsantrag. Die Kündigungsschutzklage ist dann auf (nahtlose) Weiterbeschäftigung gerichtet, weil die Kündigung nicht gerechtfertigt ist. Zwar kann auch auf Wiedereinstellung geklagt werden, nämlich wenn die Kündigung zum Zeitpunkt der Kündigung zwar gerechtfertigt ist, der Kündigungsgrund später aber wegfällt. Die Klage auf Wiedereinstellung ist aber im Arbeitsrecht sehr selten, die Kündigungsschutzklage ist das Mittel der Wahl, wenn eine Kündigung auf zweifelhafter Grundlage beruht oder formell fehlerhaft ist. Auch die Abfindungsklage, die Arbeitnehmer häufig über den Anwalt beim Arbeitsgericht einreichen wollen, gibt es zwar, sie ist aber ebenfalls extrem selten. Gemeint ist damit auch meistens die Kündigungsschutzklage, da diese in den weitaus meisten Fällen zur Zahlung einer Abfindung führt – obwohl oder gerade weil sie eigentlich auf die Weiterbeschäftigung gerichtet ist. Das wäre für den Arbeitgeber ein nicht gewünschtes Ergebnis, weswegen er in aller Regel eine Abfindung anbietet. Michael W. Felser Rechtsanwalt Kündigungsschutzzentrum Köln
  • Christine Ruhland
    Blog-Eintrag von Christine Ruhland , Scoach Europa AG Scoach.Blog | 4.2.2013, 14:07:13 Wachsender Übernahmehunger

    Zu spektakulären Firmenübernahmen oder Zusammenschlüssen (Merger and Acquisitions oder kurz M&A) kam es in der jüngeren Vergangenheit eher selten. Das könnte sich nach Ansicht der Analysten von ING aber bald ändern. Die Unternehmen würden derzeit auf Liquiditätsbergen sitzen, heißt es in der neusten Ausgabe des...

    Zu spektakulären Firmenübernahmen oder Zusammenschlüssen (Merger and Acquisitions oder kurz M&A) kam es in der jüngeren Vergangenheit eher selten. Das könnte sich nach Ansicht der Analysten von ING aber bald ändern. Die Unternehmen würden derzeit auf Liquiditätsbergen sitzen, heißt es in der neusten Ausgabe des ING-Strategiepapiers „Marketexpress“. Außer würde die Eigenkapitalrendite häufig unter den Kapitalkosten liegen. Dies seien ideale Voraussetzungen für eine Belebung der M&A-Tätigkeit. So sind bereits im vierten Quartal 2012  die Fusionen und Übernahmen in den USA auf den höchsten Stand seit rund fünf Jahren gestiegen. Mit einem Endlos-Zertifikat (DE000DB1XVV5) der Deutschen Bank auf den Corporate Event II Index können Anleger auf eine verstärkte M&A-Tätigkeit setzen. Der zugrunde liegende Index umfasst 25 internationale Unternehmen, die  als mögliche Übernahmeziele oder Fusionspartner („Corporate Events“) gehandelt werden. Beachte: Für dass Zertifikat fällt eine jährliche Managementgebühr von 0,75 Prozent an. Risikohinweise finden Sie hier. Bildquelle: ©iStockphoto.com/rainervonbrandis
  • Thomas Eggert
    Blog-Eintrag von Thomas Eggert , BEGIS GmbH DER HR BLOG | 4.2.2013, 13:36:57 Business meets Science – HR-Trends der Zukunft

    Wissenschaftler neigen manchmal dazu, den Blick für die Praxis aus den Augen zu verlieren und präsentieren ihre Arbeiten oftmals nur einem ausgewählten Expertenkreis. Um ihre Erkenntnisse einem breiten Teilnehmerkreis zugänglich zu machen ist es jedoch unerlässlich, die gewonnenen Erkenntnisse mit einfachen Worten so zu...

    Wissenschaftler neigen manchmal dazu, den Blick für die Praxis aus den Augen zu verlieren und präsentieren ihre Arbeiten oftmals nur einem ausgewählten Expertenkreis. Um ihre Erkenntnisse einem breiten Teilnehmerkreis zugänglich zu machen ist es jedoch unerlässlich, die gewonnenen Erkenntnisse mit einfachen Worten so zu erklären, dass auch Laien die Thematik verstehen. Aus diesem Grund achten wir bei der Auswahl der Referenten für unsere Veranstaltungen sehr darauf, dass die Wissenschaftler aus dem Umfeld der angewandten HR-Forschung kommen und auf „Tuchfühlung“ mit dem Publikum gehen können – wie zum Beispiel beim Personalkongress im November 2012. Ich finde es immer wieder faszinierend, wenn jemand sehr komplexe Zusammenhänge mit einfachen Worten so erklären kann, dass auch Laien die Thematik verstehen. Auf der nächsten Veranstaltung „Business meets Science – HR-Trends der Zukunft“ am 14. Mai 2013 in Pforzheim haben wir wieder einen spannenden Mix von Themen und Referenten vorgesehen. Ein wichtiges Thema wird Diversity Management sein. Wir berichten aus Sicht der Wissenschaft über die intergenerationale Führung und Zusammenarbeit in Unternehmen. Aktuell arbeiten in Unternehmen bis zu vier verschiedene Generationen: die „Wirtschaftswundergeneration“, die „Baby Boomer“, die „Generation X“ sowie die „Generation Y“. Aufgrund des Altersunterschieds und ihrer unterschiedlichen Sozialisierung verfügen die einzelnen Generationen über unterschiedliche Werte und Lebenseinstellungen, die sich auch in ihrer Arbeitseinstellung und Verhaltensweise im beruflichen Umfeld bemerkbar machen. Die jüngste Generation, die „Generation Y“, ist beispielsweise im modernen Kommunikationszeitalter aufgewachsen und hat neue Verhaltensweisen in der Kommunikation und Interaktion entwickelt was Unternehmen vor neue Herausforderungen stellt. Die Unterschiede der Generationen können in der Zusammenarbeit eine große Bereicherung darstellen – gleichzeitig bieten sie jedoch Konfliktpotential und stellen besondere Herausforderungen an die Mitarbeiterführung. Aus der Wirtschaft werden wir über ein weltweit durchgeführtes Diversity Management-Projekt berichten: 85.000 Beschäftigte eines internationalen Medienkonzerns haben an einer empirischen Studie teilgenommen. Durch diese Studie konnte der Ist-Zustand des Konzerns – zum Beispiel in Hinsicht auf die Altersstrukturen – sichtbar gemacht werden. Es gibt vermutlich nicht viele Unternehmen, die über so einen fundierten Datenpool zum Thema Diversity verfügen. Die Studie hat unter anderem erneut verdeutlicht, dass z.B. die Generationen in China völlig anders miteinander umgehen als es in westlichen Ländern der Fall ist. Aufgrund der Studienerkenntnisse wird der Konzern Thesen erarbeiten, zum Beispiel hinsichtlich der zukünftigen Führung und Zusammenarbeit der Generationen, der länderspezifischen Unterschiede sowie der zukünftigen Rolle von Behinderten im Arbeitsleben. Weitere Themen für unsere Veranstaltung im Mai sind: „Wie wirksam sind Personalentwicklungsmaßnahmen?“ und „Das Konzept Resourceful Humans – eine Organisation ohne Personalabteilung“. Wir werden rechtzeitig auf der Homepage des TDS Instituts für Personalforschung (www.hs-pforzheim.de/businessmeetsscience) und im Blog hierüber berichten.
  • Helge Lach
    Blog-Eintrag von Dr. Helge Lach , Deutsche Vermögensberatung AG DVAG Unternehmensblog - Blog | 4.2.2013, 10:24:36 Börsenregeln (2)

    Die freundlich tendierenden Börsen motivieren seit einiger Zeit auch wieder verstärkt Privatanleger, sich mit einer Anlage in Aktien oder Fonds zu beschäftigen. Wohin die Reise im Jahr 2013 geht, kann niemand mit Sicherheit sagen. Solange der aktuelle Aufwärtstrend intakt ist, gilt unsere zweite “Börsenregel”, die wir in...

    Die freundlich tendierenden Börsen motivieren seit einiger Zeit auch wieder verstärkt Privatanleger, sich mit einer Anlage in Aktien oder Fonds zu beschäftigen. Wohin die Reise im Jahr 2013 geht, kann niemand mit Sicherheit sagen. Solange der aktuelle Aufwärtstrend intakt ist, gilt unsere zweite “Börsenregel”, die wir in unserer neuen Serie heute vorstellen. Börsenweisheit 2: “The trend is your friend” In der Tat hat die Vergangenheit gezeigt, dass zumindest übergeordnete Trends meist über einen längeren Zeitraum anhalten. Liegt also ein Aufwärtstrend vor, so ist das wahrscheinlichste Szenario, dass es weiterhin aufwärts gehen wird. Investierte Anleger sollten also während eines Aufwärtstrends nicht vorschnell verkaufen, sondern versuchen, von weiteren Kurssteigerungen zu profitieren. Wer noch nicht investiert ist, kann einen stabilen Aufwärtstrend ebenfalls zum Einstieg nutzen, um von steigenden Kursen zu profitieren. Liegt dagegen ein Abwärtstrend vor, ist es oft wahrscheinlich, dass es auch weiterhin abwärts geht. Anleger, die kaufen möchten, sollten also noch warten, getreu unseres dritten Börsenspruchs “Greife nie in ein fallendes Messer”. Fortsetzung folgt.  
  • Hansjörg Leichsenring
    Hinweis von Dr. Hansjörg Leichsenring für das Netzwerk der Competence Site | 4.2.2013, 9:34:53 Warum Bankkunden unzufrieden sind, aber nicht wechseln

      Diverse Studien und Umfragen zeigen ein klares und eindeutiges Bild der Unzufriedenheit von Bankkunden. Viele wünschen sich eine bessere Bank und sind wechselwillig. Doch warum tun sie es dann nicht? Ein Erklärungsansatz.     Ausführlich im Bank-Blog: http://www.der-bank-blog.de/?p=7967...  mehr

     

    Diverse Studien und Umfragen zeigen ein klares und eindeutiges Bild der Unzufriedenheit von Bankkunden. Viele wünschen sich eine bessere Bank und sind wechselwillig. Doch warum tun sie es dann nicht? Ein Erklärungsansatz.

     

     

    Ausführlich im Bank-Blog: http://www.der-bank-blog.de/?p=7967

     

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  • Ingo Ullrich
    Blog-Eintrag von Diplom-Informatiker Ingo Ullrich , UST GmbH Product-Information-Management & Database-Publishing - Blog | 3.2.2013, 22:14:34 EasyCatalog mit dem ODBC-Modul und einer Access-Datenbank auf Mac-Systemen einsetzen

    Um Microsoft-Access-Dateien aus EasyCatalog heraus direkt anzusprechen, benötigt man das ODBC-Modul von EasyCatalog. Über dieses kann man mit der ODBC-Datenquellen-Verwaltung konfigurierte System- oder Benutzer-DSNs ansprechen. Auf Windows-Systemen ist die ODBC-Datenquellen-Verwaltung in der Regel...

    Um Microsoft-Access-Dateien aus EasyCatalog heraus direkt anzusprechen, benötigt man das ODBC-Modul von EasyCatalog. Über dieses kann man mit der ODBC-Datenquellen-Verwaltung konfigurierte System- oder Benutzer-DSNs ansprechen. Auf Windows-Systemen ist die ODBC-Datenquellen-Verwaltung in der Regel vorinstalliert. Ebenso ODBC-Treiber für Access- und SQL-Server-Datenbanken. Auf Mac-Systemen ist oft weder eine ODBC-Datenquellen-Verwaltung noch ein ODBC-Treiber installiert. Deshalb ist das ODBC-Modul von EasyCatalog mit einer ODBC-Datenquellen-Verwaltung für Mac-Systeme ausgestattet. Es wird mit der Software OpenLink Universal Data Access Driver ausgeliefert. Leider umfasst die Software keinen Treiber für die Nutzung von Access auf Mac-Systemen. Deshalb muss ein ODBC-Treiber für Access für Mac OS hinzugekauft werden, bspw.: von actual technologies, Kosten: $ 34,95. Ist dieser installiert, kann EasyCatalog auch auf Systemen mit Mac OS auf Access-Datenbanken zugreifen.
  • Helge Lach
    Blog-Eintrag von Dr. Helge Lach , Deutsche Vermögensberatung AG DVAG Unternehmensblog - Blog | 3.2.2013, 10:25:52 “Sieger-Treppchen”

    Interessant eine aktuelle Übersicht im map-fax 05/13: Nur knapp hinter der R+V mit 5,52 Prozent belegt unser Premium-Partner AachenMünchener Leben mit 5,38 Prozent Platz 3 beim Marktanteil Lebensversicherung in Deutschland (Geschäftsjahr 2011). Ein stolzes Ergebnis, war doch die AM Leben vor Jahren noch weit...

    Interessant eine aktuelle Übersicht im map-fax 05/13: Nur knapp hinter der R+V mit 5,52 Prozent belegt unser Premium-Partner AachenMünchener Leben mit 5,38 Prozent Platz 3 beim Marktanteil Lebensversicherung in Deutschland (Geschäftsjahr 2011). Ein stolzes Ergebnis, war doch die AM Leben vor Jahren noch weit abgeschlagen. Und betrachtet man die Marktanteile in der fondsgebundenen Lebensversicherung, sieht die Rangordnung noch freundlicher aus: Mit 18,96 Prozent liegt die AM Leben unangefochten auf Platz 1. Nicht ganz “unschuldig” an dieser herausragenden Entwicklung: Die DVAG Deutsche Vermögensberatung.   
  • Helge Lach
    Blog-Eintrag von Dr. Helge Lach , Deutsche Vermögensberatung AG DVAG Unternehmensblog - Blog | 2.2.2013, 11:24:54 Gravierende Probleme

    Erhebliche Probleme mit der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften des § 34f GewO haben derzeit viele Makler, die weiterhin Anlageprodukte vermitteln wollen. Das berichtet ausführlich die Zeitschrift Versicherungsvertrieb in ihrer aktuellen Ausgabe vom 1. Februar 2013 (Seiten 10 ff.). Kein Wunder, denn den hohen...

    Erhebliche Probleme mit der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften des § 34f GewO haben derzeit viele Makler, die weiterhin Anlageprodukte vermitteln wollen. Das berichtet ausführlich die Zeitschrift Versicherungsvertrieb in ihrer aktuellen Ausgabe vom 1. Februar 2013 (Seiten 10 ff.). Kein Wunder, denn den hohen Anforderungen gerecht zu werden, ist gerade für “Einzelkämpfer” nicht ganz einfach. Dabei reichen die Schwierigkeiten vom Beratungsprotokoll über die Einstufung in die richtige Risikoklasse, die Nachqualifikation bis hin zum geforderten Nachweis des jährlichen WP-Testates: “Ein gravierendes Problem stellt für viele freie Vermittler die wirtschaftliche Prüfung im Rahmen des jährlichen MaBV-Berichts dar. Lange war unklar, welchen Umfang diese Prüfung haben müsse, jetzt zeichnet sich in der Diskussion der Wirtschaftsprüfer ab, dass im Falle der Anbindung an einen einzigen Pool und dessen elektronische Prozesse ein vereinfachtes Verfahren genügt. Unser Partner BDO ist zu dem Ergebnis gekommen, dass Vermittler, deren Unterlagen vollständig in unseren Systemen vorhanden sind, mit rund 350 Euro plus Mehrwertsteuer auskommen werden. Eine Einzelprüfung wird wohl um die 3.000 Euro im Jahr kosten.” so die Zeitschrift. Zeigt sich wieder einmal, welche Vorteile Vermögensberater der DVAG haben: Die Anforderungen an das Beratungsprotokoll sind längst in den Beratungsprozess integriert. Durch den Verzicht auf hochriskante Anlageprodukte können alle Vermögensberater der Risikoklasse 1 zugeordnet werden. Die notwendige Nachqualifizierung und die dafür anfallenden hohen Kosten übernimmt – mit Ausnahme der Prüfungsgebühr – die DVAG. Und natürlich steht auch Vermögensberatern ein Sammelgenehmigungsverfahren zum WP-Bericht zur Verfügung. Eindrucksvoller lässt sich eigentlich nicht belegen, was die DVAG insgesamt unternimmt, um ihre Partner bestmöglich zu unterstützen.
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