Es sollte der erste Arbeitstag nach einjähriger Elternpause werden. Aber statt Blumenstrauß lag die Kündigung auf dem Schreibtisch. Grund: Claudia K. wollte ihren vorherigen Job als Leiterin der Rechtsabteilung wieder aufnehmen – aber in Teilzeit. Claudia K. reichte Kündigungsschutzklage gegen ihren ehemaligen Arbeitgeber beim Arbeitsgericht ein. Der Richter reagierte verständnislos. Anstatt die juristische Fakten- und Risikolage auszuführen, was seine Aufgabe gewesen wäre, unterstellte er ihr, das Problem sei, dass sie nicht von dem Job loslassen könne.
In diesem Interview befragt Karin Bäck Claudia K. zu Ihrem Fall.
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