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Beschreibung
Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeitsstelle sind gesetzlich unfallversichert. Voraussetzung ist, dass der Zusammenhang zum Arbeitsweg nachweisbar ist. Wenn ein Unfall erst 5 Stunden nach Feierabend passiert und sich das Unfallopfer unfallbedingt nicht erinnert, was mit ihm zwischenzeitlich geschah, fehlt der zeitliche Zusammenhang.
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Ihr Beitrag zu LSG: Kein Versicherungsschutz in gesetzlicher Unfallversicherung bei unklarem Unfallzeitpunkt
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