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Auch Arbeitslose, die eine selbstständige, hauptberufliche Tätigkeit im Ausland aufnehmen, haben in der Zeit nach der Existenzgründung eine Anspruch auf finanzielle Förderung zur Sicherung ihres Lebensunterhalts durch Zuschüsse zur Gründung.
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Ihr Beitrag zu LSG-Urteil: Gründungszuschuss auch bei angestrebter Selbständigkeit im EU-Ausland
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