Gemeinsam Lösungen finden
mit Kompetenz werben

Registrieren
Filtern
Objektbezogen nach Kategorien:
Nach Themen / Centern:
Nach Branchen:
Nach Regionen:
Nach Kategorien:
Weiterleiten
Anzeige
 

Dr. Martina Jentsch

Martina Jentsch
Kompetenzindex:
100%
Als eigenen Kontakt hinzufügen
Zu Interessen/Lesezeichen hinzufügen
Empfänger kann keine Nachrichten empfangen
Empfehlung versenden
Positiv bewerten
Eigentumsrechte für Bearbeitung beantragen
[#hidden_actions_html#]
Rechtsanwältin
Adresse

Lennéstrasse 7
10785 Berlin

Beschreibung
Seit 2005 Rechtsanwältin bei CMS Hasche Sigle.
 
Studium der Rechtswissenschaften in Würzburg und Poitiers, Frankreich. Promotion bei Prof. Dr. Klaus Laubenthal. Stipendium der Universität Würzburg. Seit 2005 Rechtsanwältin bei CMS Hasche Sigle.
Dialog
 
Ihr Beitrag zu Dr. Martina Jentsch
Publizieren

Keine Kommunikationsobjekte vorhanden.

Themen-Center
Aktuelles von Dr. Martina Jentsch
  • Grundlagen der Kündigung
    Martina Jentsch ist Autor von Grundlagen der Kündigung

    Die bestehenden Vertretungsregelungen in einem Unternehmen ergeben sich zumeist aus dem Handelsregister. Man benötigt keine gesonderte Vorlage einer Vollmacht, wenn die Vertretung entsprechend der dort festgelegten Regelungen erfolgt. Eine Zurückweisung der Kündigung gem. § 174 Satz 1 BGB ist dann ausgeschlossen.

  • Thomas Barthel
    Martina Jentsch ist Autor von Sperrzeit: Wann droht sie wirklich?

    Sowohl auf Arbeitnehmer- als auch auf Arbeitgeberseite besteht häufig eine erhebliche Verunsicherung darüber, ob die Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führt. Dies steht oftmals einer einvernehmlichen, kurzfristigen Regelung entgegen und führt dazu, dass die Parteien sich darauf verständigen, dass das Unternehmen eine...

  •  
    Zugehörige Organisation von Martina Jentsch CMS Hasche Sigle

Aktuelles aus dem Netzwerk von Dr. Martina Jentsch (6)
Seite: 1 | 2 | >
Themen-Center
Regionen
Verfasste Dokumente
  • Grundlagen der Kündigung
    Grundlagen der Kündigung

    Die bestehenden Vertretungsregelungen in einem Unternehmen ergeben sich zumeist aus dem Handelsregister. Man benötigt keine gesonderte Vorlage einer Vollmacht, wenn die Vertretung entsprechend der dort festgelegten Regelungen erfolgt. Eine Zurückweisung der Kündigung gem. § 174 Satz 1 BGB ist dann ausgeschlossen.

  • Thomas Barthel
    Sperrzeit: Wann droht sie wirklich?

    Sowohl auf Arbeitnehmer- als auch auf Arbeitgeberseite besteht häufig eine erhebliche Verunsicherung darüber, ob die Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führt. Dies steht oftmals einer einvernehmlichen, kurzfristigen Regelung entgegen und führt dazu, dass die Parteien sich darauf verständigen, dass das Unternehmen eine...

Zugehörige Organisation