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Beschreibung
Ich bin ein zertifizierter Experte für die betriebliche Altersversorgung (bAV) und berate Arbeitgeber (Entgeltumwandlungsrechtsanspruch oder arbeitgeberfinanzierte Vorsorge) und Unternehmer (eigene betriebliche Altersvorsorgekonzepte) in allen Durchführungswegen:
Als Arbeitgeber übernehmen Sie die volle Verantwortung und Haftung (z.B. § 1 BetrAVG) für die zugesagten Leistungen.
Sofern Sie nicht die richtige Versorgungsordnung, Versorgungsweg und Versorgungszusage als Arbeitgeber führen, haben Sie für die Erfüllung zu sorgen.
Der von Ihnen geführte Versicherer und der Duchrführungsweg befreit Sie nicht von den finanziellen Folgen, die bei einer falschen Umsetzung auftreten (z.B. § 16 BetrAVG Rentenanpassungspflicht des Arbeitgebers).
Nutzen Sie für sich und Ihr Unternehmen mein Experten Know-How und sorgen Sie, für den richtigen Lösungsweg der betrieblichen Altersversorgung. Das gilt speziell auch bei bestehenden Versicherungslösungen.
Speziell hier ist dem Unternehmer oder dem Personalchef das bestehende Haftungsrisiko nicht bekannt, wie ich immer wieder feststelle, nachdem die Aussage " Wir führen bereits einen Rahmenvertrag" getroffen wird.
Setzen Sie auf meine Qualität und Quantität in der Beratung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) als zertifizierter Experte.
Zukünftig werden Sie die betriebliche Altersversorgung (bAV) als optimaler Personalbindungsschlüssel in Ihrem Unternehmen einsetzen.
Sicherheit als Arbeitgeber und Unternehmer in der betrieblichen Altersversorgung für sich und seine Arbeitnehmer.
www.as-assekuranz-service.de
- * Direktversicherung (§ 3 Nr. &3 EStG)
- * Pensionskasse (§ 3 Nr. 63 EStG)
- * Pensionsfonds (§ 3 Nr. 63 EStG, § 112 VAG; § 4e EStG)
- * Pensionszusage (§ 6a EStG)
- * Unterstützungskasse (§ 4d EStG)
* Zeitkonten / Langzeitkonten (§ 7 Abs. 1a, § 7 b SGB iV) - * Auslagerung von Versorgungszusagen
* Überprüfung von bestehenden Versorgungszusagen
Als Arbeitgeber übernehmen Sie die volle Verantwortung und Haftung (z.B. § 1 BetrAVG) für die zugesagten Leistungen.
Sofern Sie nicht die richtige Versorgungsordnung, Versorgungsweg und Versorgungszusage als Arbeitgeber führen, haben Sie für die Erfüllung zu sorgen.
Der von Ihnen geführte Versicherer und der Duchrführungsweg befreit Sie nicht von den finanziellen Folgen, die bei einer falschen Umsetzung auftreten (z.B. § 16 BetrAVG Rentenanpassungspflicht des Arbeitgebers).
Nutzen Sie für sich und Ihr Unternehmen mein Experten Know-How und sorgen Sie, für den richtigen Lösungsweg der betrieblichen Altersversorgung. Das gilt speziell auch bei bestehenden Versicherungslösungen.
Speziell hier ist dem Unternehmer oder dem Personalchef das bestehende Haftungsrisiko nicht bekannt, wie ich immer wieder feststelle, nachdem die Aussage " Wir führen bereits einen Rahmenvertrag" getroffen wird.
Setzen Sie auf meine Qualität und Quantität in der Beratung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) als zertifizierter Experte.
Zukünftig werden Sie die betriebliche Altersversorgung (bAV) als optimaler Personalbindungsschlüssel in Ihrem Unternehmen einsetzen.
Sicherheit als Arbeitgeber und Unternehmer in der betrieblichen Altersversorgung für sich und seine Arbeitnehmer.
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