Ein erfahrenes Team von Anwälten mit
arbeits- und dienstvertragsrechtlicher
Spezialisierung berät bundesweit in allen
individual- und kollektivarbeitsrechtlichen
Angelegenheiten.
Wenn Sie jetzt gegen Jahresende einen Mitarbeiter kurzfristig und damit sozialabgabenfrei beschäftigen, müssen Sie besonders darauf achten, dass er durch die Zusammenrechnung mit früheren Beschäftigungen in 2006 die Grenze von 2 Monaten oder 50 Tagen nicht überschreitet. Dabei
Einschneidende Ereignisse wie die Fusion von zwei Unternehmen führen bei den meisten Mitarbeitern zu Verunsicherung. Zur Vorbereitung der Fusion wird in der Regel der Schwerpunkt auf die technische Umsetzung gelegt. Die sozialen Belange, d.h. die Berücksichtigung von Mitarbeiterinteressen, werden