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Beschreibung
Der Urlaubsanspruch an sich ist zwingend, allerdings gibt es Einschränkungen bezüglich Lage und Stückelung. Es sind dabei betriebliche Belange zu beachten und können dem Urlaubsglück des Arbeitnehmers durchaus im Wege stehen, etwa wenn am Jahresende alle gleichzeitig feiern wollen. Ist der Arbeitgeber aber so streng, dass der Urlaub auf der Strecke bleibt, drohen ihm Schadensersatzforderungen.
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Ihr Beitrag zu Schadensersatzanspruch, weil der Arbeitgeber den Urlaub nicht gewährt?
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