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Beschreibung
Inhalt:
- Steuerschuld - Wer hat im Insolvenzfall zu zahlen?
- Steuerrechtliche Herausforderungen bei der Forderungsanmeldung
- Wann darf der Fiskus aufrechnen?
- Aktuelle Rechtsprechung zur Umsatzsteuer: BFH, Urteil vom 9. Dezember 2010 - VR 22/10
Mitarbeiter in Insolvenzkanzleien oder Steuerberatungskanzleien: Insolvenzsachbearbeiter, Steuerfachangestellte/-fachwirt, Rechtsanwaltsfachangestellte/-fachwirte, Juristen/Wirtschaftsjuristen,RAe oder Steuerberater, die im Insolvenz-/Steuerrecht tätig sind.
Ziel:
Sie müssen neben insolvenzspezifischen auch steuerrechtliche Fragestellungen in der Verfahrensbearbeitung beantworten. In Informationsgesprächen fragen Schuldner u.a., ob beispielsweise eine Einkommenssteuererklärung weiterhin abzugeben ist. Zudem treffen auch den Insolvenzverwalter während der Verfahrensabwicklung steuerliche Pflichten. Wie Sie steuerliche Fallstricke vermeiden, erläutern Ihnen erfahrene Experten des Insolvenzsteuerrechts dieser Mitarbeiterschulung. Sie lernen die verschiedenen Steuerarten kennen und betrachten diese aus insolvenzrechtlichem Blickwinkel. Sie thematisieren die Möglichkeit der Aufrechnung und Schätzung durch das Finanzamt. Hinweise zur aktuellen steuerrechtlichen Rechtsprechung runden die Schulung ab.
Referent (en):
- Dr. Kristof Biehl
- Petra Echternkamp
Dialog
Ihr Beitrag zu Seminar: Mitarbeiterschulung Steuerrecht im Insolvenzverfahren
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