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Beschreibung
Der BGH hatte mehrfach über die Verantwortlichkeit des sog. „Admin-C“ bei Marken- und Urheberrechtsverletzungen zu entscheiden. „Admin-C“ ist die Bezeichnung für den administrativen Ansprechpartner, der bei Registrierung eines Domainnamens im Internet benannt werden muss, wenn der Domaininhaber keinen (Wohn)Sitz im Inland hat.
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Ihr Beitrag zu Streit um Domainnamen: Wann haftet der „Admin-C“ für Rechtsverletzungen?
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