Schwerpunkte der Tätigkeit von Prof. Dr. Park sind das allgemeine Wirtschaftsstrafrecht, das Kapitalmarktstrafrecht, das Steuerstrafrecht, das Sportstrafrecht sowie das Revisionsrecht.
Tido Park studierte von 1990 – 1994 Rechtswissenschaft an der Universität Bielefeld, wo er anschließend als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig war und 1996 mit einer Arbeit über die Vermögensstrafe promovierte. Nach seinem Referendariat nahm er 1998 seine Anwaltstätigkeit in der Dortmunder Kanzlei Spieker & Jaeger (damals noch Aulinger & Spieker) auf, wobei er sich von Beginn an auf das Wirtschaftsstrafrecht spezialisierte. 2001 erwarb Tido Park die Zusatzqualifikationen als Fachanwalt für Strafrecht und als Fachanwalt für Steuerrecht.
Seit 2001 ist er auch als Lehrbeauftragter insb. für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht tätig, zunächst an der Universität Würzburg, seit 2004 an der Universität Münster. Dort wurde er 2009 zum Honorarprofessor ernannt.
Tido Park ist Mitglied im Strafrechtsausschuss der Bundesrechtsanwaltskammer, im Herausgeberbeirat der Fachzeitschrift „Strafverteidiger“, der AG Strafrecht im Deutschen Anwaltverein, dem Deutsche Strafverteidiger e.V., der Strafverteidigervereinigung NRW und der Europäischen Strafverteidigervereinigung (ECBA).
Tido Park ist durch eine Vielzahl von Fachpublikationen ausgewiesen.
Vom jährlich erscheinenden, unabhängigen Kanzleiführer „JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien“ wird Tido Park seit vielen Jahren in der Rubrik „Wirtschaftsstrafrecht“ bundesweit empfohlen. Die Wirtschaftswoche (14/2011) zählt ihn deutschlandweit zu den 25 Top-Anwälten für Wirtschaftsstrafrecht.
Keine Kommunikationsobjekte vorhanden.

