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Willi Kreh

Willi Kreh
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Adresse

Dieselstraße 23  
61191  Rosbach v.d. Höhe

Beschreibung
 
Ausbildungen
1967-1970 Ausbildung zum Steuerfachangestellten
1977 Prüfung zum Steuerbevollmächtigten
1984 Prüfung zum Steuerberater
2003 Rating-Adivsory bei der Steuerakademie Hessen
2004-2006 Coachingausbildung (anerkannt durch den DBVC) bei
„Konstanzer Seminare“
2005-2006 Ausbildung zum Certified Performance Coach and Consultant CPPC©bei cct /Hornberg

Berufserfahrung als Steuerberater
1970-1976 Steuerfachangestellter
seit 1977 selbständig in eigener Steuerkanzlei
1998 Zertifizierung der Kanzlei nach DIN EN ISO 9001:2000
seit 2004 zweite Beratungsstelle in Baden-Württemberg

Berufserfahrung als BankStrategieBerater
seit 1998 Auditor bei der LGA InterCert
1998-2001 Referent bei Seminaren für Qualitätsmanagement seit 2001 Durchführung von Workshops zum Thema „Ziel und Strategie“
seit 2001 BankStrategieBerater für Unternehmer, die noch selbst zur Bank gehen

Sonstiges
Gabal e.V. Mitglied im Vorstand Fachbereich: Finanzen
(www.gabal.de/vorstand.php)
BDS Bundesverband der Selbständigen e.V. ‑ kooptiertes Mitglied im
Landesvorstand Hessen und Mitglied im Steuerausschuss in Berlin
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Aktuelles von Willi Kreh
  • Willi Kreh
    Willi Kreh ist Autor von Reisekosten 2010

    Um Reisekosten geltend machen zu können, ist es erforderlich, dass es sich um eine vorübergehende Auswärtstätigkeit handelt. Was unter vorübergehend zu verstehen ist, wurde gesetzlich nicht geregelt. Ein Zeitrahmen von bis zu 18 Monate wird zurzeit noch als vorübergehend angesehen.

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    Willi Kreh ist Autor von Fünf Erfolgsfaktoren

    Jahrzehntelang war die Welt in Ordnung: Ihre Bank bat einmal jährlich um Ihre aktuelle Bilanz, bestätigte den laufenden Kredit, und Sie zahlten Ihre Raten. Wurde der Finanzierungsbedarf größer, sprach man eben mit seinem Berater, und war das Konzept schlüssig und die Ideen gut, gab es auch mit

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    Reisekosten 2010

    Um Reisekosten geltend machen zu können, ist es erforderlich, dass es sich um eine vorübergehende Auswärtstätigkeit handelt. Was unter vorübergehend zu verstehen ist, wurde gesetzlich nicht geregelt. Ein Zeitrahmen von bis zu 18 Monate wird zurzeit noch als vorübergehend angesehen.

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    Reisekosten 2010

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