Wirklicher Schutz vor Missbrauch oder bloße Gesetzeskosmetik?
ARUG: Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung der AktionärsrechterichtlinieHintergrund sind in den letzten Jahren verstärkt auf - getretene Aktivitäten sog. „räuberischer Aktionäre“, die sich berufsmäßig mit der Anfechtung vermeintlich mangelhafter Hauptversammlungsbeschlüsse beschäftigen. Die Folgen dieses Handelns sind für die betroffenen Unternehmen gravierend: Die Anfechtungsklage blockiert die Umsetzung des jeweiligen Hauptversammlungsbeschlusses, das Registergericht setzt die Eintragung ins Handelsregister aus. Um ihre wirtschaftliche Handlungsfähigkeit wieder zu erlangen, lassen sich viele Gesellschaften auf einen Vergleich mit dem Kläger ein, der diesem in der Regel erhebliche finanzielle Vorteile verschafft.
Der Gesetzgeber hatte bereits 2005 mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Unternehmensintegrität und zur Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) zu reagieren versucht. Leider ohne nachhaltigen Erfolg. Denn die Zahl der Berufskläger hat trotz allem zugenommen – allein 2006 wurden einer DAI-Studie zufolge 96% der Beschlüsse angefochten; die Anzahl der im Rahmen einer Untersuchung aus dem Jahr 2007 ausgemachten Berufskläger in Deutschland: 40. Immense Schäden für Kapitalmarkt und Wirtschaftsstandort Deutschland sind die Folge.
Erschienen im GoingPublic Magazin, mit freundlicher Genehmigung der Going Public Media AG. Das GoingPublic Magazin können Sie hier bestellen.
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