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SteuerSparbrief: Ausgabe März 2008

Peter Kauth
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Beschreibung

Liebe Leserin, lieber Leser von Steuerrat24,

den Valentinstag des Jahres 2008 werden viele betuchte Bürger niemals vergessen. An diesem Tag wurde mit einem kräftigen Paukenschlag und einem riesigen Medienspektakel der größte Steuerskandal in der Geschichte der Bundesrepublik bekannt und zur Treibjagd auf Anleger in Liechtenstein geblasen. Ein Skandal in mehrfacher Hinsicht:

  • Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Post AG, Klaus Zumwinkel, wird verdächtigt, zuletzt 13 Millionen Euro in einer Stiftung in Liechtenstein angelegt, die Erträge hieraus nicht versteuert und so 1 Million Euro an Steuern hinterzogen zu haben. Die Staatsanwaltschaft gibt bekannt, dass sie im Besitz einer DVD mit den Daten mehrerer hundert vermögender Personen ist, die Geld nach Liechtenstein transferiert haben, und kündigt öffentlich Razzien in großem Stil an.
  • Ein Fernsehteam wird rechtzeitig informiert, um die Razzia von Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft im Wohnhaus von Herrn Zumwinkel und seine Abführung live in die Wohnzimmer zu übertragen. Die medienwirksame Hatz veranlasst zu der Frage, ob es nach der Abschaffung des Bankgeheimnisses nun auch kein Steuergeheimnis mehr gibt. Nach § 30 AO haben Amtsträger das Steuergeheimnis zu wahren, auch für "Verhältnisse eines anderen, die im Strafverfahren wegen einer Steuerstraftat" bekannt werden (§ 30 Abs. 2 Nr. 1b AO). Jedenfalls meint die Staatsanwaltschaft Koblenz, dass sich die Strafverfolgungsbehörden "mit der vorherigen Unterrichtung der Medien nicht zu Unrecht dem Vorwurf der Verletzung der Unschuldsvermutung, der 'Vorverurteilung' sowie der 'Prozessführung über die Medien' aussetzen" (PM vom 18.2.2008).
  • Bekannt wird, dass der Bundesfinanzminister die Liechtenstein-DVD über den Bundesnachrichtendienst von einem ehemaligen Mitarbeiter der LGT-Bank in Liechtenstein, der die Daten rechtswidrig gestohlen und außer Landes gebracht hatte, angekauft und hierfür 5 Millionen Euro (nach Abzug von Steuern und Auslagen 4,2 Millionen Euro) Steuergeld bezahlt hat. Heiligt der Zweck wirklich jedes Mittel? Tritt der deutsche Staat hier nicht als Hehler auf? Nach § 259 StGB ist jeder Aufkäufer von Diebesgut ein Hehler und wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft. Außerdem liegt ein Verrat von Geschäftsgeheimnissen nach § 17 UWG vor. Auch nach liechtensteinischem Recht ist die Auskundschaftung von Geschäftsgeheimnissen zugunsten des Auslands ein Straftatbestand nach §§ 121, 124 liechtensteinischem StGB. Spannend ist die Frage, ob die auf diese Weise erlangten Beweise vor Gericht verwertbar sind. Eines aber ist jetzt schon sicher: Mit dem zwielichtigen Deal brechen Dämme der Rechtsstaatlichkeit und werden Anreize für Denunzianten und Verräter geschaffen. Hier werden fiskalische Interessen über rechtsstaatliche Prinzipien gestellt. "Es ist in der Geschichte der Bundesrepublik ein wohl einmaliger Vorgang, dass sich die Regierung mit einem Straftäter zusammentut, um über 1 000 eigene Bürger verfolgen zu können", sagt der renommierte Berliner Jurist Ferdinand von Schirach und hat deshalb Strafanzeige gegen die Bundesregierung gestellt.
  • Nebenbei und eher ungewollt wurde ein weiteres Geheimnis gelüftet: Für das Schmiergeld von 5 Millionen Euro soll das Finanzministerium eine Pauschalsteuer von 500 000 Euro gezahlt haben - quasi von der rechten in die linke Tasche. Wieso eigentlich nur 10 % Spitzel-Steuer? Bei beschränkt Steuerpflichtigen (Personen mit Wohnsitz im Ausland) beträgt der pauschale Steuersatz nach Gesetz mindestens 25 % (§ 50 Abs. 3 EStG).
  • Die der Steuerhinterziehung Verdächtigten haben - je nach Vertragsgestaltung - möglicherweise gegen § 15 Außensteuergesetz verstoßen. Nach dieser Vorschrift werden Einkünfte von Familienstiftungen mit Sitz im Ausland dem Stifter oder den Bezugsberechtigten zugerechnet und als deren Einkommen besteuert. So weit, so gut. Aber anders als bei deutschen Familienstiftungen müssen auch dann Einkünfte fiktiv versteuert werden, wenn gar keine Erträge an die Bezugsberechtigten ausgeschüttet wurden. Diese unterschiedliche Besteuerung in- und ausländischer Stiftungen ist nach Auffassung der EU-Kommission mit den EU-Grundsätzen des freien Kapitalverkehrs und dem Recht auf Freizügigkeit gemäß Artikel 56 und 18 des EG-Vertrages unvereinbar. Und deshalb hat die EU-Kommission bereits am 23.7.2007 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eröffnet (Aktenzeichen 2003/4610). Falls die Bundesregierung die Vorschrift nicht ändert, könnte die EU-Kommission Klage vor dem Europäischen Gerichtshof erheben. Und sollte der EuGH die Rechtswidrigkeit des § 15 AStG tatsächlich feststellen, dürfte dies Auswirkungen auch für die Vergangenheit haben - möglicherweise ohne zeitliche Begrenzung (wie der EuGH im Urteil C-292/04 vom 6.3.2007 in einem anderen Fall entschieden hat).

    Liechtenstein gehört zwar nicht zur Europäischen Union (EU), aber doch zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), für den die EU-Regeln in gleicher Weise gelten. Mal abwarten, wie die ganze Sache am Ende klingt. Vielleicht bleibt von dem kräftigen Paukenschlag am Valentinstag nur ein Wirbel auf der kleinen Trommel.

    Wenn man den aktuellen Steuerskandal nach der Phase der Besoffenheit vor Häme nüchtern betrachtet, bleibt ein schlimmer Kater. In diesem Verfahren ist etwas Grauenvolles losgetreten worden, dessen Dimensionen noch nicht absehbar sind. Zu befürchten ist, dass durch die aktuelle Hatz noch mehr Vermögende ins Ausland getrieben werden und dadurch hierzulande hohe Steuereinnahmen verloren gehen. Die Politik müsste jetzt alles daran setzen, das Steuersystem verständlich und die Steuerlast erträglich zu gestalten. Zur Verbesserung der Steuermoral wäre es gewiss hilfreich, wenn Politiker Steuergeld nicht von vornherein als Eigentum des Staates ansehen, sondern als Gabe der Bürger.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr
    Peter Kauth
    Redaktion Steuerrat24

    Diese Ausgabe bietet folgende Themen:

    Berufliche Ausgaben

  • Arbeitszimmer: Nicht Mittelpunkt der Berufstätigkeit bei Hochschullehrern
  • Verdienst

  • Pkw-Vermietung an den Arbeitgeber: Steuervorteil durch Vorsteuererstattung
  • Geldwerter Vorteil: Massagen und Rückentraining vom Chef sind steuerfrei
  • Raucherentwöhnung: Kostenübernahme durch Arbeitgeber steuerpflichtig?
  • Menü-Schecks: Besser essen und mehr Netto durch interessanten Steuervorteil
  • Private Ausgaben

  • Krankheitskosten: Einlagerung von Nabelschnurblut steuerlich nicht absetzbar
  • Krankheitskosten: Aufwendungen für Ayurveda-Kur können abzugsfähig sein
  • Behinderte: Kosten für behinderungsbedingte Umbaumaßnahmen absetzbar
  • Geschiedene: Darlehenstilgung als Unterhaltsleistung steuerlich abzugsfähig?
  • Steuerberatung: Streichung privater Beratungskosten nicht verfassungswidrig?
  • Kinder

  • Studierende: Sämtliche Studienkosten sammeln und steuerlich geltend machen!
  • Verheiratete Kinder: Wenn der Ehegatte keinen Trennungsunterhalt zahlt
  • Elterngeld: Steuerfreies Elterngeld führt doch zu einer Steuermehrbelastung
  • Kinder im Wehr- oder Zivildienst: Erhöhung des Wehrsoldes ab Januar 2008
  • Kapitalerträge

  • Zertifikate: Bei garantierter Mindestrückzahlung nur teilweise steuerpflichtig
  • Aktienanleihen: Verlust bei Einlösung nicht mehr steuermindernd verrechenbar
  • Lebensversicherung: Wann ein Versicherungsvertrag pfändungssicher ist
  • Eigenheim und Vermietung

  • Fotovoltaikanlage: Grunderwerbsteuer auch für Fotovoltaik- und Solaranlagen?
  • Instandhaltungsrücklage: Wie sich die Rücklage steuermindernd auswirkt
  • Renten und Pensionen

  • Rentennachzahlung: Wie die Zinsen auf die Nachzahlung zu versteuern sind
  • Selbstständige

  • Rechnung: Kein Vorsteuerabzug bei Rechnungen ohne Lieferdatum
  • Rechnung: Können auch Kontoauszüge eine Rechnung sein?
  • Beschäftigung älterer Arbeitnehmer: Befreiungsregelung Ende 2007 ausgelaufen
  • Steuergrundlagen

  • Steuererklärung: Neue Chancen für weit zurückliegende Jahre
  • Bundesverfassungsgericht: Kürzungen durch HBeglG 2004 bleiben bestehen

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    Autor
    • Peter Kauth
      Dipl.-Kfm. Peter Kauth

      1975 Abitur 1975 - 1977 Bundeswehrdienst 1977 - 1979 Lehre zum Industriekaufmann 1979 - 1980 Sachbearbeiter bei Siemens AG 1980 - 1985 Studium der Betriebswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Steuerlehre 1985 - 1987 Assistent des kaufm. Vorstandes bei Dornier GmbH 1987 - 2000 Verantwortlicher Redakteur und Autor beim Steuerfachverlag Seit...

    Herausgebende Organisation