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Das gesetzliche Pflichtteilsrecht

Knut Werner Lange
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Beschreibung
Die Testierfreiheit erlaubt es dem Erblasser, selbst seine nächsten Angehörigen von der Erbfolge auszuschließen („Enterbung“). Um diesen Angehörigen ein Mindestmaß an Teilhabe am Nachlasswert zu garantieren, hat das Gesetz in den §§ 2303 ‑ 2338 a BGB ein auch verfassungsrechtlichen Bestandsschutz genießendes Pflichtteilsrecht für bestimmte nahe Angehörige des Erblassers sowie den überlebenden Ehegatten bestimmt, die durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen wurden.
Dieser Beitrag informiert über den Zugewinnausgleich und liefert Anhaltspunkte zu den Pflichtteilsberechtigten.
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