Die Testierfreiheit erlaubt es dem Erblasser, selbst seine nächsten Angehörigen von der Erbfolge auszuschließen („Enterbung“). Um diesen Angehörigen ein Mindestmaß an Teilhabe am Nachlasswert zu garantieren, hat das Gesetz in den §§ 2303 ‑ 2338 a BGB ein auch verfassungsrechtlichen Bestandsschutz genießendes Pflichtteilsrecht für bestimmte nahe Angehörige des Erblassers sowie den überlebenden Ehegatten bestimmt, die durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen wurden.
Dieser Beitrag informiert über den Zugewinnausgleich und liefert Anhaltspunkte zu den Pflichtteilsberechtigten.
Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Konstanz anschließend Referendariat im OLG-Bezirk Stuttgart. 1994 Promotion zum Dr. iur. 1997 Habilitation an der Universität Konstanz und Verleihung der venia legendi für Bürgerliches Recht, Handelsrecht, Wirtschaftsrecht, Europarecht und Internationales Privatrecht.Anschließend Lehrstuhlvertretung an der...