Der Beitrag behandelt den Bundesratsentwurf eines Forderungssicherungsgesetzes (FoSiG) vom 11.06.2004. Er behandelt die geplanten Änderungen des Werkvertragsrechts, insbesondere die Reform des Anspruchs auf Abschlagszahlungen (§ 632 a BGB), die Durchgriffsfälligkeit (§ 641 Abs. 2 BGB) und die geplante Neuregelung der Bauhandwerkersicherung (§ 648 a BGB). Vor dem Hintergrund der bisher erfolglosen Bemühungen des Gesetzgebers, die Zahlungsmoral im Baugewerbe zu heben, sind die vorgeschlagenen Neuregelungen kritisch zu betrachten. Dabei fällt die Bewertung der Änderungen des materiellen Werkvertragsrechts noch überwiegend positiv aus. Abzulehnen sind aber die Vorschläge zur Reform des Gesetzes über die Sicherung der Bauforderungen (GSB oder BauFG). Diese Neuregelungen sind nicht nur handwerklich fehlerhaft, sondern auch in den wirtschaftlichen Auswirkungen nicht durchdacht.
Arbeitsrecht (Individual- und Kollektivarbeitsrecht, Gestaltung von Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen, Begleitung von Umstrukturierungen)
Bau- und Immobilienrecht (insbesondere Begleitung von Bauprojekten)
Vergaberecht (Begleitung von Ausschreibungen und Rechtsschutzverfahren)
Die Kanzlei widmet sich vornehmlich zwei Arbeitsfeldern: Rechtsberatung für mittelständische Unternehmen und Recht und Technik. Die Kompetenz für Recht und Technik belegen Bartsch Rechtsanwälte insbesondere durch das Renommée auf dem Gebiet des Rechts der Informationstechnik und durch jahrzehntelange Erfahrung im Bereich des Bau-, Architekten-, und...
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