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Die Haftung des Generalunternehmers nach dem GSB als unmittelbare Haftung des Geschäftsführers/Vorstandes

Bartsch Rechtsanwälte
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Ansprechpartner Dr. Alexander Hoff
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Beschreibung
Der Beitrag behandelt das Gesetz über die Sicherung der Bauforderungen (GSB oder BauFG). Die Rechtsprechung des BGH zur Haftung des Generalunternehmers nach dem GSB wird dargestellt und kritisch gewürdigt. Im Hinblick auf Wertungswidersprüche wird empfohlen, den Haftungstatbestand zu § 1 Abs. 1 GSB einschränkend und auf die Situation des Generalunternehmers angepaßt auszulegen. Der Beitrag gibt auch einen Ausblick auf die Rechtslage nach dem Entwurf eines Forderungssicherungsgesetztes, der vom Bundesrat am 11.06.2004 beschlossen wurde (BR-Drucks. 458/04).
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    Dr. Alexander Hoff

    Arbeitsrecht (Individual- und Kollektivarbeitsrecht, Gestaltung von Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen, Begleitung von Umstrukturierungen) Bau- und Immobilienrecht (insbesondere Begleitung von Bauprojekten) Vergaberecht (Begleitung von Ausschreibungen und Rechtsschutzverfahren)

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