Der Beitrag behandelt das Gesetz über die Sicherung der Bauforderungen (GSB oder BauFG). Die Rechtsprechung des BGH zur Haftung des Generalunternehmers nach dem GSB wird dargestellt und kritisch gewürdigt. Im Hinblick auf Wertungswidersprüche wird empfohlen, den Haftungstatbestand zu § 1 Abs. 1 GSB einschränkend und auf die Situation des Generalunternehmers angepaßt auszulegen. Der Beitrag gibt auch einen Ausblick auf die Rechtslage nach dem Entwurf eines Forderungssicherungsgesetztes, der vom Bundesrat am 11.06.2004 beschlossen wurde (BR-Drucks. 458/04).
Arbeitsrecht (Individual- und Kollektivarbeitsrecht, Gestaltung von Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen, Begleitung von Umstrukturierungen)
Bau- und Immobilienrecht (insbesondere Begleitung von Bauprojekten)
Vergaberecht (Begleitung von Ausschreibungen und Rechtsschutzverfahren)
Die Kanzlei widmet sich vornehmlich zwei Arbeitsfeldern: Rechtsberatung für mittelständische Unternehmen und Recht und Technik. Die Kompetenz für Recht und Technik belegen Bartsch Rechtsanwälte insbesondere durch das Renommée auf dem Gebiet des Rechts der Informationstechnik und durch jahrzehntelange Erfahrung im Bereich des Bau-, Architekten-, und...
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