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FamFG: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Rolf Hörnlein
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Beschreibung
Zum 01.09.2009 tritt für Familienrechtssachen eine neue Verfahrensordnung in Kraft, das sog. FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit). Während bisher viele Streitigkeiten zwischen Familienmitgliedern, insbesondere zwischen Eheleuten, vor dem Zivilgericht ausgetragen werden mussten, soll jetzt (praktisch) immer das Familiengericht für solche Streitigkeiten zuständig sein.

Vor dem Familiengericht mussten bisher je nach Fall verschiedene Verfahrensordnungen angewendet werden (ZPO oder FGG). Dies hat häufig zu Irritationen und zu Fehlern in der Rechtsanwendung geführt. In Zukunft wird einheitlich das FamFG angewendet werden.
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Autor
  • Rolf Hörnlein
    Rolf Hörnlein

    In der Zeit zwischen dem Abitur und der ersten juristischen Staatsprüfung 1975 studierte ich Rechtswissenschaften an der Universität Erlangen - Nürnberg. In den letzten Studiensemestern beschäftigte ich mich ebenso wie im Referendariat, das im Bereich des Oberlandesgerichts Nürnberg absolviert wurde, bevorzugt mit dem öffentlichen Recht. Die juristische Ausbildung wurde...