FamFG: Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Vor dem Familiengericht mussten bisher je nach Fall verschiedene Verfahrensordnungen angewendet werden (ZPO oder FGG). Dies hat häufig zu Irritationen und zu Fehlern in der Rechtsanwendung geführt. In Zukunft wird einheitlich das FamFG angewendet werden.
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