Zum 01.01.2009 ist das Flexigesetz II („Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen und zur Änderung anderer Gesetze") in Kraft getreten, das eine klare Abgrenzung zwischen Wertguthaben und „normalen" und damit nicht zwingend gegen Insolvenz zu sichernden Zeitkonten schafft.
Flexi II zwingt die Unternehmen, ihre Zeitkonten-Vereinbarungen bis spätestens 30.06.2009 zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen. Wird danach ein Verstoß gegen die neuen Regelungen festgestellt, bleiben nur zwei Monate Zeit den fehlenden Insolvenzschutz nachzuweisen.
In unserer Beratungspraxis treffen wir derzeit wiederholt auf Kunden mit Vereinbarungen, die nicht „Flexi II-konform" sind und viele sind sich dessen noch nicht einmal bewusst! Es besteht also dringender Handlungsbedarf zumindest zur Prüfung, inwieweit Ihre bestehenden Vereinbarungen „Flexi II-fest" sind!
Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Ihre Zeitenkonten dem Flexigesetz II entsprechen, können wir Sie mit unserem "Flexi-II-Quickcheck" unterstützen.
Sie schicken die Betriebsvereinbarung und / oder eine Beschreibung Ihres Arbeitszeitmodells/Zeitkontensystems an uns und erhalten innerhalb von fünf Werktagen die Antwort, ob Ihre Regelung den Flexi II-Vorgaben entspricht und bei Bedarf konkrete Handlungsempfehlungen - und dies zum sehr günstigen Festpreis.
Nähere Informationen können Sie unter folgendem Link
http://www.ssz-beratung.de/formulare/formular-anforderung-information-zum-flexi-ii-quickcheck.html
oder unter 089/43737259 anfordern.
Ergänzend hierzu findet ein Sonderforum zum II. Flexi-Gesetz statt:
Veranstalter: Datakontext
26.-27.05.2009, Köln
u.a. mit einem Vortrag von Dr. B. Scherf zum Thema „Betriebliche Nutzung von Zeitwertkonten nach Flexi II"
Keine Kommunikationsobjekte vorhanden.

