Der Kommentar besteht aus sieben Teilen. Zunächst wird der Gesetzestext des RVG abgedruckt. Nach einer kurzen Einleitung schließen sich die eigentlichen Erläuterungen der einzelnen Paragraphen bzw. Gebührentatbestände an. In der bekannten Form wird zunächst der Gesetzestext des jeweiligen Paragraphen bzw. Gebührentatbestandes abgedruckt, bevor die eigentlichen Erläuterungen nach einer Inhaltsübersicht erfolgen. Die von den Autoren gewählte Struktur der Erläuterungen ist den Besonderheiten der einzelnen Vorschriften angepasst. Die Autoren lassen ihre praktischen Erfahrungen und Aspekte in die Erläuterungen einfließen, die sie durch ihre Tätigkeit in der Justiz und Anwaltschaft mitbringen.
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