Das neue Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) ist am 1.7.2008 in Kraft getreten. Die bisher durch das Rechtsberatungsgesetz strenge Reglementierung des Rechtsberatungsmarktes wurde aufgehoben und der Markt für nichtjuristische Berufsgruppen geöffnet. Alle Tätigkeiten, die nicht unter den Anwendungsbereich des RDG fallen oder zu den gerichtlichen Tätigkeiten zählen, sind freigegeben.
Der vorliegende Handkommentar unterstützt den Praktiker beim Umgang mit dem neuen RDG.
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