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Open Access versus Urheberrecht: Wird das Urhebergesetz dem Medium „Internet“ gerecht?

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Herausgebende Organisation
Proceedings des 9. Internationalen Symposiums für Informationswissenschaft (ISI 200) Chur, 6.-8. Oktober 2004 (Schriften zur Informationswissenschaft 42)
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Veröffentlichungsdatum :
10.2004
Inhalte
Abstract / Inhalt:
Die Regelungen des deutschen Urheberrechts stehen Veröffentlichungen nach den Grundsätzen des Open Access nicht entgegen. Sofern der Autor das Veröffentlichungs- und Verbreitungsrecht jedoch auch an einen Verlag oder sonstigen Dritten übertragen hat, bleibt für Open Access Veröffentlichungen bei der geltenden Rechtslage aufgrund der vertraglichen Ausgestaltungen zumeist nur wenig Raum. Die Zulässigkeit einer erneuten Veröffentlichung älterer, bereits in den Printmedien veröffentlichter Publikationen im Rahmen von Open Access Foren sind eine Vielzahl von Konstellationen und Faktoren zu berücksichtigen.

Auch die Reform des Urheberrechts brachte keine Änderung der Rechtslage, die zu einer Förderung der Open Access Veröffentlichung betragen könnte. Diese erforderte ein flexibleres Verständnis von „Nutzungsart“ sowie ‑ damit einhergehend ‑ eine Einschränkung des Erschöpfungsgrundsatzes.
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open_access_vs_urheberrecht.pdf
In: Bekavac, Bernard; Herget, Josef; Rittberger, Marc (Hg.): Informationen zwischen Kultur und Marktwirtschaft.
Proceedings des 9. InternationalenSymposiums fur Informationswissenschaft (ISI 2004), Chur, 6.-8.Oktober2004. Konstanz:
UVK Verlagsgesellschaft mbH, 2004. S. 433 – 456

                        Open Access versus Urheberrecht

     Wird das Urhebergesetz dem Medium „Internet“ gerecht?

                                            Heike Stintzing
                                      George-C-Marshall Ring 28
                                          D-61440 Oberursel
                                                Germany
                                       Stintzing@translexio.com



Zusammenfassung
Die Regelungen des deutschen Urheberrechts stehen Veröffentlichungen nach
den Grundsätzen des Open Access nicht entgegen1. Sofern der Autor das
Veröffentlichungs- und Verbreitungsrecht jedoch auch an einen Verlag oder
sonstigen Dritten übertragen hat, bleibt für Open Access Veröffentlichungen
bei der geltenden Rechtslage aufgrund der vertraglichen Ausgestaltungen
zumeist nur wenig Raum. Die Zulässigkeit einer erneuten Veröffentlichung
älterer, bereits in den Printmedien veröffentlichter Publikationen im Rahmen
von Open Access Foren sind eine Vielzahl von Konstellationen und Faktoren
zu berücksichtigen.
Auch die Reform des Urheberrechts brachte keine Änderung der Rechtslage,
die zu einer Förderung der Open Access Veröffentlichung betragen könnte.
Diese erforderte ein flexibleres Verständnis von „Nutzungsart“ sowie – damit
einhergehend – eine Einschränkung des Erschöpfungsgrundsatzes.

Abstract
Open access publications gain more and more importance. German copyright
regulations do not oppose publications according to the principles of open
access. However, they do not improve the conditions for the development and
establishment of open access publications. The newest amendment of the
German Copyright Act (Urhebergesetz) did not change this situation.


1
   vgl. hierzu auch: Dreier, http://www.ira.uka.de/~recht/deu/iir/dreier/publications/
second_joint_icsu_press.html

                   Dieses Dokument wird unter folgender creative commons Lizenz veröffentlicht:
                   http://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/de/
                                                                                                                 433
Heike Stintzing

An author is free to decide whether to publish according to the open access
principles. If he decides to use traditional methods of publications as well his
right to offer this publication to an open access forum is subject to the
contract entered into with the traditional publisher.
If an author wants to make an older publication that has been published in the
traditional available to an open access forum, a various number of aspects
have to be considered in order to decide whether this anewed publication will
be in accordance with the law.


1       Einleitung
Endlich steht mit dem Internet ein Medium zur Verfügung, welches technisch
und wirtschaftlich die freie Verfügbarkeit und den Austausch von
Publikationen erlaubt. Das Medium ist weltweit verbreitet und regelmäßig
kostengünstig verfügbar2. Im Grunde also ideale Bedingungen, um in Zeiten
knapper Kassen der Universitäten, Forschungsinstitute und Bibliotheken als
primäres Forum für den wissenschaftlichen Diskurs, Informations- und
Wissensaustausch zu werden.

Was also könnte dem freien und ungehinderten Diskurs über aktuelle
fachliche Erkenntnisse noch im Wege stehen?

Zum einen die Tradition. Auf einem Internetforum zu veröffentlichen
begegnet vielfach Akzeptanzproblemen, die auf Ängsten vor Plagiaten und
vor nicht hinreichender Anerkennung der solchermaßen veröffentlichten
Beiträge beruhen. Es besteht nach wie vor die Ansicht, ein guter Beitrag
könne nur ein solcher sein, der in einer anerkannten Fachzeitschrift publiziert
wurde3. Zum anderen wird an dem historisch gewachsenen Verständnis von
einem fest umrissenen Werk festgehalten, das einem individuellen Autor
2
   Vgl. zu den gesellschaftlichen Auswirkungen und Potentialen der neuen Technik:
Groebel 2001, S. 285 ff und zu den Bedingungen einer Informationsgesellschaft: Kuhlen,
http://www.inf-wiss.uni-konstanz.de/People/RK/Publikationen2003/rk_on_charta_v2.pdf
(28.07.2004)
3
        Harnad,
http://www.ecs.soton.ac.uk/~harnad/Papers/Harnad/harnad91.postgutenberg.html
(27.07.2004); Björk, http://InformationR.net/ir/9-2/paper170.html (01.08.2004); Harnad
(http://www.ecs.soton.ac.uk/%7Eharnad/Papers/Harnad/harnad92.interactivpub.html) stellt
die Frage nach der Abgrenzung mehr und weniger fachkompetenter Rezensenten. Vgl.
zugunsten       dieser     Sichtweise      die       Argumentation      bei    Zimmer,
http://www.spress.de/webguide/deutschlit/intro/surftips/zimmer/digibib_4.htm
(01.08.2004).
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zuzuordnen ist, für den die Tantiemen aus dessen Verwertung einen
erheblichen Anteil des Einkommens4 ausmacht5. Diese Vorstellungen liegen
dem Urheberrecht zugrunde. Daher stehen vor allem die Regelungen des
Urheberrechts im Verdacht6, der Entwicklung und Ausbreitung des Open
Access im Weg zu stehen.

Der vorliegende Beitrag wird untersuchen, ob und inwieweit dieser Verdacht
zutrifft. Dabei wird zugleich die Frage geklärt, inwieweit die letzte Reform
des Urhebergesetzes dem ihr gesetzten Ziel gerecht zu werden verspricht. Mit
ihr sollte „das deutsche Urheberrecht der Entwicklung im Bereich der
Informations- und Kommunikationstechnologie, insbesondere der digitalen
Technologie“, angepasst werden7.

Zunächst ist zu klären, welches Verständnis dem Open Access zugrunde liegt
und woraus sich urheberrechtsrelevante Interessenskonflikte ergeben können.
In der Folge wird die Rechtslage einschließlich der Neuerungen und der
Konsequenzen daraus darzustellen sein, bevor schließlich eine rechtliche
Bewertung vorgenommen werden kann.


2       Open Access
Die Befürworter des Open Access wollen die Verbreitung von Wissen, den
wissenschaftlichen Diskurs und den Wissensfortschritt dadurch fördern, dass
durch die Veröffentlichung von Publikationen auf speziellen Internetforen der
freie Zugang zu diesen Wissensquellen und deren Nutzung möglichst vielen
Menschen offen steht8.

4
       Dieser Gedanke fand inzwischen auch Eingang in die Rechtsprechung des BGH
(NJW 2002, 896; Czychowski/Nordemann/NJW 2004, S. 1226
5
       Kuhlen         (http://www.inf-wiss.uni-konstanz.de/People/RK/Publikationen2004/
20040706_autoren_kollaborateure.pdf (02.08.2004)) zeichnet demgegenüber ein Bild einer
durch das Internet ermöglichten offenen Kommunikationsstruktur, bei der diese
Zuordnungen und Begriffskategorien eine zunehmend geringere Rolle spielen; vgl. auch
Kuhlen,                http://www.inf-wiss.uni-konstanz.de/People/RK/Publikationen2003/
rk_on_charta_v2.pdf (28.07.2004)
6
       Andermann, http://bibliotheksdienst.zlb.de/2003/03_06_02.pdf (29.07.2004)
7
       Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft,
Begründung, www.urheberrecht.org/law/normen/urhg/2003-09-13/materialien/02%20ds
(12.04.2004)
8
       Damit müssen nicht notwendigerweise die Grundbegriffe des urheberrechtlichen
Autoren- und Werkverständnisses aufgegeben werden, wie das bei manchen Ansätzen der
Fall       ist      (vgl.       das       Projekt       Wikipedia      (http://www.uni-
protokolle.de/Lexikon/Wikipedia.html), bei dem jeder das Recht hat, Umformulierungen
                                                                                  435
Heike Stintzing

In Europa werden die Prinzipien der Open Access Bewegung vor allem von
der Budapest Open Access Initiative (BOAI) vertreten9. Diese wurde 2001 ins
Leben gerufen. In Deutschland besteht seit Oktober 2003 die Berliner
Erklärung über offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen, deren Inhalt
mit den Grundsätzen der wichtigen Open Access Bewegungen, vor allem
auch der Budapest Open Acces Initiative übereinstimmt und die ein Forum
für die Förderung und Verbreitung des Open Access Prinzips in Deutschland
darstellt10.

Im Sinne einer möglichst effektiven Wissensvermittlung und einem
intensiven und offenen wissenschaftlichen Diskurs entscheiden sich die
Autoren des Open Access dafür, als Forum für die Veröffentlichung ihres
Werkes das Internet zu nutzen11. Das Werk im Rahmen eines speziellen
Forums ins Internet gestellt, ist dort für jeden zugänglich und kann von jedem
heruntergeladen oder ausgedruckt werden. Dieses Forum hat in den Augen
der Befürworter des Open Access unter anderem vor allem folgende
Vorteile12:

  • Die Beiträge sind leicht zugänglich. Sie können daher von vielen
    Nutzern zur Kenntnis genommen und ihr Inhalt verwertet werden. Sie
    sind zudem kostengünstig13 verfügbar14. Es ist allein erforderlich, die


und Ergänzungen vorzunehmen); zunächst einmal stellt der Gedanke der freien
Verfügbarkeit das Recht auf individuelle Verfügung über die produzierten
wissenschaftlichen      Ergebnisse     in   Frage    (Kuhlen,    http://www.inf-wiss.uni-
konstanz.de/People/RK/Publikationen2004/20040706_autoren_kollaborateure.pdf
(02.08.2004)
9
        vgl. dazu: Mruck et al, http://www.qualitative-research.net/fqs-texte/2-04/2-
04mrucketal-d.htm                         (30.07.2004);                      Andermann,
http://www.epublications.de/Grundlagen_Information.pdf (29.07.2004)
10
        www.zim.mpg.de/openaccess-berlin/berlin_declaration.pdf, (12.04.2004); Graf,
www.zeitenblicke.historicum.net/2003/02/graf.htm, (12.04.2004); im UK befasste sich ein
Ausschuss des House of Commons mit dem Thema „Open Access“ in der Wissenschaft
(Grätz, http://www.heise.de/tp/deutsch/special/copy/17927/1.html (10.08.2004); Suber
http://www.earlham.edu/~peters/fos/fosblog.html (10.08.2004).
11
        Greenbaum et al (2003, p. 295 f) befürworten, den wissenschaftlichen Diskurs
ausschließlich im Rahmen von online Publikationen zu führen. Vgl.

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