Auch die Reform des Urheberrechts brachte keine Änderung der Rechtslage, die zu einer Förderung der Open Access Veröffentlichung betragen könnte. Diese erforderte ein flexibleres Verständnis von „Nutzungsart“ sowie ‑ damit einhergehend ‑ eine Einschränkung des Erschöpfungsgrundsatzes.
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