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Autor
Michael Felser
Beschreibung
Verkehrsdelikte kosten nicht nur Geld, häufig auch Punkte, manchmal gar den Führerschein. Bei einem Punktestand von 9 Punkten werden Sie von der Führerscheinbehörde verwarnt und zu künftigem verkehrsgerechtem Verhalten ermahnt. Eventuell werden Sie zu einer Nachschulung aufgefordert. Sind 14 Punkte erreicht, so wird geprüft, ob der Betroffene noch ausreichende Kenntnis über die Verkehrsvorschriften besitzt. Ihre Eintragungen (Punkte) in "Flensburg" werden nach einer bestimmten Tilgungsfrist automatisch, d.h. ohne Antrag gelöscht. Die Tilgungsfrist beträgt:
·2 Jahre bei allen Ordnungswidrigkeiten (unabhängig von der Höhe des verhängten Bußgeldes)
·5 Jahre bei allen Verkehrsstrafsachen, wenn eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Monaten verhängt wurde
·10 Jahre bei allen Verkehrs-strafsachen, bei denen die verhängte Freiheitsstrafe mehr als 3 Monate beträgt
Die Punkte wegen Bußgeldentscheidungen werden nach 2 Jahren gelöscht, es sein denn, es wird innerhalb dieser Zeit wieder eine Verkehrsordnungswidrigkeit im Register eingetragen. Dann werden die Eintragungen erst gelöscht, wenn die 2-Jahres-Frist des letzten Bescheides abgelaufen ist.
Sie können sich über Ihre Eintragungen jederzeit beim Kraftfahrbundesamt erkundigen. Der Anfrage muß eine amtliche Beglaubigung der Unterschrift, die man bei der Gemeindeverwaltung bekommen kann, sowie eine Verrechnungsscheck über 10 DM beigefügt werden. Im Antrag sind alle Vornamen sowie das Geburtsdatum anzugeben. Der Antrag ist zu richten an: Kraftfahrt-Bundesamt, Verkehrszentralregister, 24932 Flensburg.
·2 Jahre bei allen Ordnungswidrigkeiten (unabhängig von der Höhe des verhängten Bußgeldes)
·5 Jahre bei allen Verkehrsstrafsachen, wenn eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Monaten verhängt wurde
·10 Jahre bei allen Verkehrs-strafsachen, bei denen die verhängte Freiheitsstrafe mehr als 3 Monate beträgt
Die Punkte wegen Bußgeldentscheidungen werden nach 2 Jahren gelöscht, es sein denn, es wird innerhalb dieser Zeit wieder eine Verkehrsordnungswidrigkeit im Register eingetragen. Dann werden die Eintragungen erst gelöscht, wenn die 2-Jahres-Frist des letzten Bescheides abgelaufen ist.
Sie können sich über Ihre Eintragungen jederzeit beim Kraftfahrbundesamt erkundigen. Der Anfrage muß eine amtliche Beglaubigung der Unterschrift, die man bei der Gemeindeverwaltung bekommen kann, sowie eine Verrechnungsscheck über 10 DM beigefügt werden. Im Antrag sind alle Vornamen sowie das Geburtsdatum anzugeben. Der Antrag ist zu richten an: Kraftfahrt-Bundesamt, Verkehrszentralregister, 24932 Flensburg.
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