Das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist zum 1.1.2008 in Kraft getreten. Ab dem 1.1.2009 gilt es auch für die vor dem Jahr 2008 abgeschlossenen Verträge. Das neue Recht stellt insbesondere Versicherungsunternehmen, Vertriebsorganisationen und Schadenregulierer vor erhebliche Herausforderungen.
Der vorliegende Handkommentar unterstützt den Praktiker beim Umgang mit dem neuen Versicherungsvertragsrecht.
In einer Einleitung wird zunächst ein Überblick über das Privatversicherungsrecht gegeben. Es werden die maßgeblichen Rechtsquellen skizziert und die Begrenzung des Versicherungsschutzes durch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) aufgezeigt. Eine Synopse enthält eine Gegenüberstellung der alten und neuen Regelungen des VVG. Es schließt sich die eigentliche Kommentierung des VVG und EGVVG an. Dabei wird in der bekannten Form zunächst der Gesetzestext der jeweiligen Vorschrift abgedruckt, Hinweise zur geänderten Rechtslage gegeben, bevor die Erläuterungen zu der Norm erfolgen. Die von den Autoren gewählte Struktur ist den Besonderheiten der einzelnen Vorschrift angepasst. Die Autoren lassen ihre praktische Erfahrung in die Erläuterungen einfließen, die sie durch ihre Tätigkeit als Anwälte und Richter mitbringen.