Dieser Kommentar in Form einer Loseblattsammlung trägt dem neuen Sozialhilferecht Rechnung, das seit dem 1.1.2005 in Kraft ist und als Zwölftes Buch in das SGB eingefügt wurde. Das neue Gesetz wurde im Vergleich zum alten BSHG teilweise erheblichen Änderungen unterzogen, so dass auf die bisherige Rechtsprechung und wissenschaftliche Auseinandersetzung nur begrenzt zurückgegriffen werden konnte.
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