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Testament, Ehegattentestament und Erbvertrag

Knut Werner Lange
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Beschreibung
Testament, Ehegattentestament und Erbvertrag sind die drei rechtlich möglichen Typen, in denen eine Verfügung von Todes wegen errichtet werden kann. Die Verfügung von Todes wegen ist ein einseitiges (Testament) oder zweiseitiges (gemeinschaftliches Testament und Erbvertrag) Rechtsgeschäft, durch das jemand Anordnungen für den Fall seines Ablebens trifft. Der Begriff „Verfügung“ meint hier nicht, wie im Sachenrecht, die unmittelbare Änderung, Aufhebung, Veräußerung oder Belastung eines Rechtes. Mit der Errichtung eines Testaments bindet sich der Erblasser in keiner Weise (vgl. § 2302 BGB); zu seinen Lebzeiten entsteht für den eingesetzten Erben noch nicht einmal eine Anwartschaft.
Dieser Beitrag ist eine Sammlung über Gestaltungsformen letztwilliger Verfügungen und bietet Anstöße zu Überlegungen zur Gestaltung des Unternehmertestaments.
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