Die Situation ist alltäglich. Ein Softwarehaus führt beim Kunden neue Software ein. Dazu schickt es eigene Mitarbeiter zum Kunden, die dort – oft in einem Team zusammen mit Mitarbeitern des Kunden – das Projekt begleiten. Bei großen Projekten arbeiten die Mitarbeiter des Softwarehauses über Monate im Betrieb des Kunden und sind von Mitarbeitern des Kunden von außen nicht zu unterscheiden. Oft bleiben Mitarbeiter des Softwarehauses auch über die Einführungsphase hinaus beim Kunden, um Support zu bieten, kurze Reaktionszeiten bei auftretenden Problemen zu gewährleisten und notwendige laufende Anpassungen vorzunehmen (Pflege- und Wartungsphase). Aus arbeitsrechtlicher Sicht muss dann immer das Problem der (unerlaubten) Arbeitnehmerüberlassung in den Blick genommen werden.
Arbeitsrecht (Individual- und Kollektivarbeitsrecht, Gestaltung von Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen, Begleitung von Umstrukturierungen)
Bau- und Immobilienrecht (insbesondere Begleitung von Bauprojekten)
Vergaberecht (Begleitung von Ausschreibungen und Rechtsschutzverfahren)
Die Kanzlei widmet sich vornehmlich zwei Arbeitsfeldern: Rechtsberatung für mittelständische Unternehmen und Recht und Technik. Die Kompetenz für Recht und Technik belegen Bartsch Rechtsanwälte insbesondere durch das Renommée auf dem Gebiet des Rechts der Informationstechnik und durch jahrzehntelange Erfahrung im Bereich des Bau-, Architekten-, und...
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