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Voelzke, Sozialgesetzbuch II - Grundsicherung für Arbeitsuchende

Loseblatt-Kommentar, 2 Ordner
Voelzke, Sozialgesetzbuch II - Grundsicherung für Arbeitsuchende
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Beschreibung
Dieser Kommentar in Form einer Loseblattsammlung trägt der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe Rechnung. Angestoßen durch die sog. Hartz-Reformen und seit dem 1.1.2005 durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt in Kraft, dessen Art. 1 die Grundsicherung für Arbeitsuchende als Zweites Buch in das SGB einfügt, hat der Gesetzgeber das Sozialleistungsrecht für erwerbsfähige Hilfebedürftige neu geregelt.

Insbesondere durch die neu geschaffene Eingliederungsvereinbarung (§ 15 SGB II) soll die Sicherstellung des Lebensunterhalts und die Integrationschancen von ca. 3,3 Millionen Erwerbsfähigen und ihren Familien erreicht werden. Sie enthält Bestimmungen, welche Leistung der Erwerbsfähige erhält, welche Bemühungen der erwerbsfähige Hilfebedürftige in welcher  Häufigkeit zur Eingliederung in Arbeit mindestens unternehmen und in welcher Form er diese nachweisen muss. Ein Scheitern der Eingliederungsvereinbarung führt regelmäßig zur Absenkung und Wegfall des Arbeitslosengeldes II (§ 31 SGB II). Zur einheitlichen Wahrnehmung der Aufgaben der Agenturen für Arbeit und der kommunalen Sozialämter wurden die sog. Arbeitsgemeinschaften (§  44b SGB II) in den Job-Centern errichtet, die insbesondere Arbeitslosengeld II- und Widerspruchsbescheide erlassen.
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  • Elmar Laubenheimer
    Elmar Laubenheimer

    1991 Abitur, - 1993 Wehrdienst (Reserveoffizier) - 1995 Universität des Saarlandes, 1997 Deutsch-Amerikanische Handelskammer New York, 1998 Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages, - 1999 Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, 2000 Erste Juristische Staatsexamen Köln, 2001 Verwaltungshochschule Speyer, Bezirksregierung Düsseldorf, 2002...

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