Betriebliche Altersversorgung für Arbeitnehmer – Vorteile bei Steuern und Sozialabgaben im Überblick
— Die Steuer- und Sozialabgabenvorteile bei der betrieblichen Altersvorsorge sind enorm. Doch das wissen nur die wenigsten. Die Vorteile im Überblick.
2. August 2011. Die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) unterscheidet sich von Branche zu Branche erheblich. Dem jährlichen Alterssicherungsbericht zufolge nutzen rund zwei Drittel der Arbeitnehmer aus der Kredit- und Versicherungswirtschaft diese Zusatzversorgung. Der Anteil im Gastgewerbe und in der Gesundheitsbranche ist dagegen verschwindend gering.
Insgesamt besitzt von den rund 30 Millionen berechtigten Arbeitnehmern derzeit lediglich ein Drittel eine bAV. Der Grund liegt meist am mangelnden Wissen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowohl über die staatliche Förderung als auch über den bestehenden Anspruch auf eine Entgeltumwandlung. „Angesichts der Vorteile liegt großes Potenzial brach“, sagt Ralf Raube, Leiter bAV bei MLP.
Direkt vom Lohnzettel
Seit 2002 hat jeder Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung einen Rechtsanspruch auf eine so genannte Entgeltumwandlung. Deren Prinzip ist einfach: Bei der bAV schließt ein Arbeitgeber für seinen Arbeitnehmer einen Altersvorsorgevertrag ab. Die Beiträge werden direkt vom Lohn in den Vertrag eingezahlt. Der Clou: Da die bAV über Steuererleichterungen gefördert wird, kann ein Arbeitnehmer über diese Zusatzvorsorge eine Menge Geld sparen. Bei der Entgeltumwandlung sind pro Jahr bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (West) steuer- und sozialabgabenfrei. Das entspricht für das Jahr 2011 bis zu 2.640 Euro. Sofern keine pauschal besteuerte Direktversicherung oder Pensionskasse besteht, sind daneben 1.800 Euro pro Jahr steuerfrei. [...]
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