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Kindergeldretter für Auszubildende

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Durchschnittlich 550.000 Jugendliche starten jährlich motiviert in das Berufsleben und verdienen ihr erstes eigenes Gehalt. Doch was auf der einen Seite zufl ießt, wird in vielen Fällen auf der anderen Seite gekürzt. Zwar endet mit Beginn einer Ausbildung nicht zwangsläufig der Anspruch auf Kindergeld. Doch übersteigt das zu versteuernde Einkommen des Berufseinsteigers den gesetzlichen Jahresgrenzbetrag von 8.004 Euro, wird das Kindergeld gestrichen. Das sind immerhin mindestens 184 Euro jeden Monat, die sicherlich keiner einfach so zu verschenken hat. Wir zeigen auf, dass es auch anders geht.

Dieser Beitrag erschien im personalmagazin 11/2010, mit freundlicher Genehmigung des Rudolf Haufe Verlags. Das personalmagazin können Sie hier bestellen.
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