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Sanfter Zwang in der betrieblichen Altersvorsorge

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Sanfter Zwang in der betrieblichen Altersvorsorge

Kronberg im Taunus, 15. Dezember 2011 
- Um die Rentenlücke dauerhaft zu verkleinern, muss die betriebliche Altersvorsorge (bAV) mittelfristig 25 bis 30 Prozent der Alterseinkünfte ausmachen. Die Teilnehmer des ersten Kronberger Dialogs Zukunftsvorsorge waren sich einig, dass bisherige gesetzliche Initiativen nicht ausreichen, um die bAV von heute 4 Prozent entsprechend zu stärken. Als richtungsweisenden Ansatzpunkt haben sie eine automatische Entgeltumwandlung mit Ausstiegsoption diskutiert.

"Mit einer freiwilligen Beteiligung der Arbeitnehmer fristet die bAV auch zehn Jahre nach Einführung des Arbeitnehmerrechts auf Entgeltumwandlung ein Nischendasein - und das obwohl die Rentenlücke gleichzeitig wächst. Nur 4 Prozent der gesamten Bezüge im Alter stammen aus der bAV. Deswegen ist eine automatische Entgeltumwandlung mit Ausstiegsoption notwendig, zum Wohle ihrer eigenen Absicherung", sagt Klaus Mössle, Geschäftsführer und Leiter des institutionellen Geschäfts bei Fidelity Worldwide Investment in Deutschland. Der Anbieter betrieblicher Vorsorgekonzepte hatte im Rahmen des Kronberger Dialog Zukunftsvorsorge 16 Rentenexperten nach Kronberg geladen, um Lösungen für die mangelnde bAV und die steigende Rentenlücke zu diskutieren. Gekommen waren Arbeitgeber-, Gewerkschafts- und Pensionskassenvertreter, Professoren sowie Repräsentanten der Beraterbranche.

Sie waren sich einig, dass die bAV ein zunehmend wichtiges Instrument zur Reduzierung der Rentenlücke und zur Mitarbeitergewinnung und -bindung ist, ihre Stärkung aber nicht einseitig von den Arbeitgebern getragen werden wird. Sie haben auch in wirtschaftlich stabilen Zeiten nur begrenzten Spielraum, ihre freiwilligen Rentenzahlungen an Arbeitnehmer zu erhöhen. Bestehende Systeme werden bereits seit Jahren mit dem Ziel umgestellt, die Risiken der bAV für die Unternehmen kalkulierbar zu machen..

Die vollständige Pressemeldung finden Sie hier! 

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