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Werbung für "die wahrscheinlich günstigste Apotheke" ist wettbewerbswidrig

Haufe-Lexware GmbH & Co. KG
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Eine Versandapotheke darf nicht mit dem Slogan "die wahrscheinlich günstigste Apotheke Deutschlands" für sich werben. Es handele sich um eine irreführende Alleinstellungsbehauptung, urteilten die Richter am Landgericht Osnabrück.
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