Beschreibung
Stapelten sich zum Jahresanfang die Anträge auf Arbeitslosengeld II in den Jobcentern von Arbeitsagenturen und Kommunen, so sind viele Aktenberge nun weiter gewandert ‑ zu den Sozialgerichten. Und der Scheitel der Klagewelle HARTZ IV ist noch längst nicht erreicht. In vielen Kommunen wurden die Leistungsbescheide ungeprüft erteilt in der Regel auf ein halbes Jahr befristet. Weil vielerorts so verfahren wurde, wird die Zahl der Bedarfsgemeinschaften im Jahresmittel wohl um eine Million auf 3,5 Million steigen, was den Bund mit Mehrkosten von fast acht Milliarden Euro belasten wird. Das heißt, jetzt wird nachgeprüft, ob der Sparstrumpf zu übbig gefüllt oder die Wohnung zu großzügig ist. Und schlussendlich müssen dann die Sozialrichter entscheiden, wer sein Sparbuch plündern, einen Untermieter aufnehmen oder wer ausziehen muss.
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aktualisiert am 18.06.2013, 22:22:40
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